Hallo Zusammen,

wir sind eine Minderheit im BR und überlegen, bei der nächsten Wahl zusammen mit der Mehrheit auf einer großen Liste zu kandidieren - unsere jetzige Liste soll dann nicht mehr existieren. Ja, die nächste Wahl ist noch lange hin, aber wir möchten das gründlich vorbereiten und auch frühzeitig in der Belegschaft kommunizieren.

Wir sind uns in der kleinen Liste alle einig, bis auf eine Person. Sie möchte den Wechsel nicht vollziehen, aus sehr persönlichen Gründen. Wir werden bald innerhalb unserer Liste darüber abstimmen, ob der Wechsel stattfinden soll und wir gehen davon aus, dass die Mehrheit, bis auf eine Person, zustimmen wird.

Nun ist die Frage.. kann diese eine Person mit unserem jetzigen Namen bei der nächsten Wahl antreten? Auch wenn wir intern mehrheitlich beschliessen, dass die Liste und ihr Name zur Mehrheitsliste wechselt und der Name danach nicht weitergeführt werden soll?

Der Name ist ja nicht geschützt... Aus meiner Sicht wäre es also denkbar, dass der Name weiter geführt wird. Genau das soll aber nach Möglichkeit nicht passieren!

Gibt es da rechtlich irgendwelche Grundlagen? Ich kann nichts finden und bin um Hilfe sehr dankbar!

LG