betriebsratswahl.deSeminare

Listenname weiterverwenden ?

A
Alice123
Feb 2019 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind eine Minderheit im BR und überlegen, bei der nächsten Wahl zusammen mit der Mehrheit auf einer großen Liste zu kandidieren - unsere jetzige Liste soll dann nicht mehr existieren. Ja, die nächste Wahl ist noch lange hin, aber wir möchten das gründlich vorbereiten und auch frühzeitig in der Belegschaft kommunizieren.

Wir sind uns in der kleinen Liste alle einig, bis auf eine Person. Sie möchte den Wechsel nicht vollziehen, aus sehr persönlichen Gründen. Wir werden bald innerhalb unserer Liste darüber abstimmen, ob der Wechsel stattfinden soll und wir gehen davon aus, dass die Mehrheit, bis auf eine Person, zustimmen wird.

Nun ist die Frage.. kann diese eine Person mit unserem jetzigen Namen bei der nächsten Wahl antreten? Auch wenn wir intern mehrheitlich beschliessen, dass die Liste und ihr Name zur Mehrheitsliste wechselt und der Name danach nicht weitergeführt werden soll?

Der Name ist ja nicht geschützt... Aus meiner Sicht wäre es also denkbar, dass der Name weiter geführt wird. Genau das soll aber nach Möglichkeit nicht passieren!

Gibt es da rechtlich irgendwelche Grundlagen? Ich kann nichts finden und bin um Hilfe sehr dankbar!

LG

55007

Community-Antworten (7)

C
celestro

31.01.2019 um 16:27 Uhr

"Nun ist die Frage.. kann diese eine Person mit unserem jetzigen Namen bei der nächsten Wahl antreten?"

JA !

"Auch wenn wir intern mehrheitlich beschliessen, dass die Liste und ihr Name zur Mehrheitsliste wechselt und der Name danach nicht weitergeführt werden soll?"

Wie wechselt eine Name, wenn der nachher aber gar nicht weiter geführt werden soll ?

"Der Name ist ja nicht geschützt... Aus meiner Sicht wäre es also denkbar, dass der Name weiter geführt wird. Genau das soll aber nach Möglichkeit nicht passieren!"

Völlig richtig, der Name ist nicht geschützt. Wenn der verbleibende Kollege den Namen wieder verwendet, könnt Ihr rein GAR NICHTS dagegen tun.

Finde es von Euch ehrlich gesagt ziemlich daneben, anderen Personen vorschreiben zu wollen, welchen Listennamen sie NICHT benutzen dürfen, obwohl Ihr den ja selbst aufgebt.

P.S. selbst wenn Ihr den Listennamen mitnehmen wollen würdet, hättet Ihr keine Chance. Selbst wenn das 10.000 Leute beschließen. Würde die Einzelperson VOR EUCH eine Liste abgeben, mit diesem "besonderen" Namen, dann ist das eben so. Und Ihr müßtet Euch dann einen anderen überlegen (oder halt schneller sein).

A
Alice123

31.01.2019 um 16:42 Uhr

Finde es von Euch ehrlich gesagt ziemlich daneben, anderen Personen vorschreiben zu wollen, welchen Listennamen sie NICHT benutzen dürfen, obwohl Ihr den ja selbst aufgebt.

Das hat schon seine Gründe. Kann verstehen, dass sich das erstmal nicht so nett liest aber.. wie gesagt, es hat seine Gründe und ich kann wunderbar morgens noch in den Spiegel schauen ;-)

C
celestro

31.01.2019 um 17:01 Uhr

Ich denke nicht, daß Ihr einen überzeugenden Grund vorbringen könntet. Aber ist ja auch egal ... Du weißt jetzt, daß Ihr da nichts machen könnt und gut ist.

K
Kjarrigan

31.01.2019 um 17:18 Uhr

Die einzigen Listennamen die zumindest teilweise geschützt sind sind Gewerkschaftslisten.

Was versprecht ihr Euch den davon, von der kleinen Liste auf die Große zu gehen. Ihr werdet da doch "wahrscheinlich auf hintere Plätze gelegt (mit weniger Chancen in den BR gewählt zu werden) Und eine Persönlichkeitswahl würde ja nur dann durchgeführt wenn nur die eine gr0ße Liste abgegeben würde. Solbald aber der eine Kollege eine eigene Liste abgibt habt ihr Listenwahl.

C
celestro

31.01.2019 um 17:36 Uhr

"Die einzigen Listennamen die zumindest teilweise geschützt sind sind Gewerkschaftslisten."

Korrekt ! Aber über die Verwendung oder "Nicht-Verwendung" können die Kandidaten im Betrieb nicht beschliessen.

"Ihr werdet da doch "wahrscheinlich auf hintere Plätze gelegt (mit weniger Chancen in den BR gewählt zu werden) Und eine Persönlichkeitswahl würde ja nur dann durchgeführt wenn nur die eine gr0ße Liste abgegeben würde. Solbald aber der eine Kollege eine eigene Liste abgibt habt ihr Listenwahl."

Völlig richtig !

E
ExBoMa

01.02.2019 um 07:54 Uhr

Ihr scheint ja eine recht putzige Auffassung von Demokratie zu haben. Bei einer BR Wahl kann jeder MA mit passiven Wahlrecht frei endscheiden, welcher Liste er sich anschließt oder ob er eine eigene Liste mit (fast) freier Namenswahl eröffnet. Wenn es bislang nur zwei Listen gab, könnte man Eure Absicht, zu der anderen Liste bei der nächsten Wahl zu wechseln, verstehen. Dann müsstet Ihr Euch aber absolut sicher sein, dass da keine zweite Liste kommt. Hier bei uns haben wir das bislang immer geschafft, auch aus dem Grund, dass wir jeden der möchte, in die Liste aufnehmen. Wenn ich mir aber deine Ausführungen so anschaue, habe ich da erhebliche Zweifel.

Und wenn Ihr sowieso mehrere Listen habt, verstehe ich Euer Vorgehen sowieso nicht.

T
takkus

01.02.2019 um 09:18 Uhr

"Ihr scheint ja eine recht putzige Auffassung von Demokratie zu haben." sehr gut... :-) So startet man beschwingt in den Tag....

"Das hat schon seine Gründe. Kann verstehen, dass sich das erstmal nicht so nett liest aber.. wie gesagt, es hat seine Gründe und ich kann wunderbar morgens noch in den Spiegel schauen ;-)"- na hoffentlich hält es den Spiegel an der Wand!

Es ist eigentlich alles geschrieben worden. Befasst Euch bis zu nächsten Wahl mit wichtigen Themen für die Mitarbeiter*innen im Betrieb.

Ihre Antwort