Moin,
wir hatten zwischendurch eine neue Betriebsratswahl.
Meine Frage ist: Können Personen die sich auf die Wählerliste gesetzt haben,
ohne weiteres zurücktreten oder nicht? Das heißt noch vor der Wahl?
Wir haben eine Frau (Frauenquote)im Betriebsrat, die schriftlich zurückgetreten war,
und nun im Betriebsrat ist.Wenn dies nicht möglich wäre,wäre ich wieder im Betriebsrat.
MfG Michael