Briefwahl beantragen einen Tag vor der Wahl
Eine wahlberechtigte Kollegin ist einen Tag vor der Wahl erkrankt und beantragt die Briefwahl. Es wäre sichergestellt, dass die Unterlagen bis zum Ende der Wahl im Wahllokal vorliegen. Ist dies möglich oder hätte Sie tatsächlich nur bis 3 Tage vor der Wahlversammlung Zeit gehabt für die Beantragung? (vereinfachtes WV)
Community-Antworten (6)
27.04.2022 um 14:25 Uhr
Was steht denn im Wahlausschreiben? In unserem Vordruck stand eine eindeutige Frist bis wann Briefwahl zu beantragen ist und natürlich auch bis wann die Unterlagen zurückgesendet sein müssen.
Klar kann jemand kurzfristig erkranken, aber das ist dann halt Persönliches Pech. Wenn der/die Ma'in jetzt einen Tag vor Wahl anruft und die Unterlagen zu geschickt und zurückgeschickt werden müssten sind sie in ca . einer Woche erst wieder da,
27.04.2022 um 14:44 Uhr
Die Wahlordnung ist hier eindeutig: "Das Verlangen auf nachträgliche schriftliche Stimmabgabe muss die oder der Wahlberechtigte dem Wahlvorstand spätestens drei Tage vor dem Tag der Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrats mitgeteilt haben."
Ein "muss" ist ein "muss", anders als ein "soll", welches häufig eher ein "sollte" ist.
Der WV kann auch nicht im Wahlausschreiben davon abweichen.
27.04.2022 um 14:48 Uhr
Dabei sollte man aber beachten, dass das nur für das vereinfachte Wahlverfahren gilt. Im normalen Wahlverfahren gibt es diese Frist nicht.
Wenn da jemand einen Tag vor der Wahl die Briefwahl beantragt muss man die Wahlunterlagen auch aushändigen. Ob sie auch tatsächlich rechtzeitig wieder zurückkommen ist für den WV belanglos.
27.04.2022 um 16:25 Uhr
Wir haben einen ähnlichen Fall gehabt und das normale Wahlverfahren durchgeführt. Die WO hat hier die 3-Tagesfrist nicht vorgesehen.
Der Wähler trägt das Risiko, dass der Rückumschlag ggf. nicht rechtzeitig zur öffentlichen Stimmauszählung bzw. der im Wahlausschreiben gesetzten Frist eingeht und somit seine Stimme nicht zählt.
27.04.2022 um 16:34 Uhr
"Dabei sollte man aber beachten, dass das nur für das vereinfachte Wahlverfahren gilt. Im normalen Wahlverfahren gibt es diese Frist nicht."
Richtig. ABER aufgrund der Frage:
"oder hätte Sie tatsächlich nur bis 3 Tage vor der Wahlversammlung Zeit gehabt für die Beantragung?"
ist davon auszugehen, das wir es hier mit dem vereinfachten Wahlverfahren zu tun haben. Ist zwar dumm für die MA, aber leider nicht zu ändern.
27.04.2022 um 16:47 Uhr
Hab das nur der Vollständigkeit halber erwähnen wollen da es für mich nicht zu 100 % ersichtlich war. OP schreibt auch was von einem Wahllokal das man bei einer Wahlversammlung streng genommen gar nicht hat.
Mittlerweile hat OP aber einen Ninjaedit gemacht und klar gestellt, dass es das vereinfachte Wahlverfahren ist.
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