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Was wenn sich keine Kandidat*in für die Betriebsratswahl findet in Frist

SM
Sabine Müller
Apr 2022 bearbeitet

Wir haben die anstehenden Betriebsratswahlen ausgeschrieben. Bisher hat sich keine Kandidatin gefunden. Ist es richtig, dass es dann eine Nachfrist von einer Woche gibt und was bedeutet dies konkret?

1.03202

Community-Antworten (2)

E
enigmathika

25.04.2022 um 15:37 Uhr

Ihr teilt Euren Kolleg:innen mit, dass die Frist zur Abgabe der Wahlvorschläge um eine Woche verlängert wird und dass keine Wahl stattfinden wird, wenn sich kein Kandidat findet. Diese Mitteilung erfolgt auf den gleichen Wegen, auf denen auch die Wahlausschreibung erfolgt ist. Verstreicht auch diese Frist, ohne dass es einen gültigen Wahlvorschlag gibt, teilt Ihr das Euren Kolleg:innen mit und die Wahl ist beendet.

Nachtrag:

dies gilt nur beim normalen Wahlverfahren! Beim vereinfachten Wahlverfahren (bei bis zu 100 regelmäßig Beschäftigten immer) gibt es keine Nachfrist. Dann könnt Ihr den Kolleg:innen sofort mitteilen, dass es keinen BR geben wird.

M
Muschelschubser

25.04.2022 um 16:26 Uhr

Enigmathika hat schon die WO-konforme Antwort darauf gegeben.

Es wäre aber auch jedem Wahlvorstandsmitglied erlaubt, Kandidat*Innen anzusprechen und selbst eine Vorschlagsliste einzureichen. Habt Ihr das schon in Erwägung gezogen, oder lässt sich hierfür partout niemand finden?

Ansonsten meldet sich womöglich auch während der Nachfrist niemand, und man wäre dann wirklich ohne Betriebsrat.

Gibt es denn bereits einen Betriebsrat? Ich habe mich nämlich zuerst gefragt, was mit den bisherigen Mitgliedern ist.

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