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Mehrfach abgemahnter Mitarbeiter = Kandidat für die Betriebsratswahl

M
maschoe
Mrz 2022 bearbeitet

Darf sich ein mehrfach abgemahnter Mitarbeiter als Kandidat für die Betriebsratswahl aufstellen lassen?

Wir haben einen Mitarbeiter, der bereits 2x zu Recht abgemahnt wurde.

Er überlegt nun, ob er sich zur Wahl des Betriebsrates stellen soll.

Darf sich dieser Kandidat auf die Kandidatenliste schreiben lassen?

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Community-Antworten (16)

T
takkus

04.03.2022 um 12:50 Uhr

Ja, das darf er durchaus.

G
ganther

04.03.2022 um 12:56 Uhr

Finde die Überlegung durchaus nachvollziehbar

A
AlterMann

04.03.2022 um 13:19 Uhr

Was man von dem Kollegen oder seiner Arbeit hält, hat nun gar nichts damit zu tun, ob er wählbar ist.

§
§§Reiter

04.03.2022 um 13:24 Uhr

Selbstverständlich darf er das. Wer wählbar ist, ist in § 8 BetrVG abschließend geregelt. Der Gedanke allein, dass sich eine Abmahnung auf die Wählbarkeit eines MA auswirken könnte, ist vollkommen widersinnig und zeugt von wenig bis keinem Verständnis für das BetrVG. Wenn ein Arbeitgeber mal eben jeden unbequemen Mitarbeiter mit ein paar Abmahnungen aus dem Betriebsrat raushalten könnte, gäbe es sehr viel mehr Abmahnungen und kaum noch funktionierende Betriebsräte.

G
ganther

04.03.2022 um 17:59 Uhr

aber §§reiter.... er ist doch völlig zu Recht abgemahnt worden.... schon interessant, was manche Kollegen glauben zu wissen. Ob er/sie bei einer Abmahnung der eigenen Person auch eine Wertung durch die Betriebsöffentlichkeit als Maßstab der eigenen Verfehlung ansieht?

M
maschoe

07.03.2022 um 12:50 Uhr

Danke für eure Antworten! An: "ganther" lass gut sein, manche Leute (§§reiter) müssen andere erst einmal runter machen, weil sie denken, alles zu wissen. Mit solchen Kommentaren kann ich mittlerweile umgehen. Vielen Dank aber für deine Unterstützung :-)

C
celestro

07.03.2022 um 13:01 Uhr

@maschoe

Ganther hat den Kollegen §§reiter jetzt nicht gerade "in die Schranken gewiesen" ....

E
enigmathika

07.03.2022 um 13:33 Uhr

Sarkasmus ist nicht für jeden auf Anhieb erkennbar ;-)

Ich frage mich auch, woher der Wahlvorstand weiß, ob jemand abgemahnt wurde und weshalb.

D
DummerHund

07.03.2022 um 13:49 Uhr

Letztendlich ist es schnurzpiepegal ob ein MA 1mal oder 10 mal , berechtigt oder unberechtigt abgemahnt wurde; und auch ob der WV dies weis oder nicht.. Der MA darf sich aufstellen lassen und ist wählbar.

E
enigmathika

07.03.2022 um 16:12 Uhr

Hallo Dummerhund,

Du hast natürlich Recht. Aber die Fragestellung ergibt ja nur Sinn, wenn der Wahlvorstand weiß, wer weshalb abgemahnt wurde. Der Arbeitgeber wird das ja sicher nicht öffentlich aushängen.

D
DummerHund

07.03.2022 um 16:36 Uhr

@Enimathika Dann kann ein vorhandener BR ermitteln wo das Datenleck und der Datenverstoß her kommt und tätig werden,. Die Tatsache an sich aber geht dem WV nichts an und darf sie nicht weiter verwenden.

C
celestro

07.03.2022 um 17:20 Uhr

Langsam Leute! Wer sagt denn, dass es hier überhaupt einen Verstoß gegen irgendwas gab?

1.) Im WV könnte jemand ... sogar ausschließlich BRM sitzen, die Kenntnis von der Abmahnung haben.

2.) Der MA könnte den Kollegen von seiner Abmahnung erzählt haben.

etc. etc. etc.

also was soll das überhaupt? Es gab eine vernünftige Frage und die kann man vernünftig beantworten. Da über den Fragesteller herzufallen macht überhaupt keinen Sinn mAn.

D
DummerHund

07.03.2022 um 17:32 Uhr

Ich kann hier nicht erkennen das irgend jemand über irgend jemanden her fällt.

C
celestro

07.03.2022 um 17:44 Uhr

Wie nennst Du bitte:

"Der Gedanke allein, dass sich eine Abmahnung auf die Wählbarkeit eines MA auswirken könnte, ist vollkommen widersinnig und zeugt von wenig bis keinem Verständnis für das BetrVG."

genauso wie: "Dann kann ein vorhandener BR ermitteln wo das Datenleck und der Datenverstoß her kommt und tätig werden"

wo wir wie gesagt überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür haben, das jemand von der Abmahnung weiß, der es nicht wissen dürfte.

D
DummerHund

07.03.2022 um 17:55 Uhr

Ich kann da dennoch nicht erkennen. Wird dann wohl deine subjektive Wahrnehmung bleiben.

C
celestro

07.03.2022 um 18:14 Uhr

"Wird dann wohl deine subjektive Wahrnehmung bleiben."

Der TE hat es offensichtlich auch so gesehen:

"ganther" lass gut sein, manche Leute (§§reiter) müssen andere erst einmal runter machen,"

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