Wahlrecht für freie Handelsvertreter
Darf einem freien Handelsvertreter nach HGB, der nahezu ausschließlich in diesem Unternehmen tätig ist, das aktive und passive Wahlrecht für die anstehende Betriebsratswahl verwehrt werden?
Community-Antworten (2)
23.04.2012 um 18:12 Uhr
Die Frage ist, ob es tatsächlich ein freier Handelsvertreter ist oder doch ein Arbeitnehmer (auf das Vertragsverhältnis kommt es nicht an, sondern auf die Eingliederung in die Betriebsorganisation).
nahezu ausschließlich in diesem Unternehmen tätig < klingt schon fast so. Weitere Punkte wären z.B. ob er Arbeitsanweisungen aus dem Betrieb erhält u.s.w.
Dieser Frage solltet ihr näher auf den Grund gehen.
23.04.2012 um 19:24 Uhr
Wer stellt überhaupt dieser Frage bzw. in welcher Eigenschaft wird dieser Frage gestellt?
Wenn es sich tatsächlich um einen freien Handelsvertreter handelt, hat der mit Sicherheit kein passives und/oder aktives Wahlrecht.
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