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Personenwahl Minderheitengeschlecht

M
mrtvl
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

heute werden bei uns die Stimmen gezählt und ich habe diesbezüglich eine Frage.

Bei uns findet Personenwahl statt, wir haben 468 Beschäftigte, davon 428 Männer und 40 Frauen.

31 Leute haben kandidiert, von ihnen ist nur eine Frau dabei.

Ist die Frau dann quasi nach dem Minderheitengeschlecht automatisch im Gremium?

Wir haben ein 11-er Gremium, wählen wir jetzt quasi nur noch 10 Leute, weil die einzige Frau ja automatisch dabei ist?

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Community-Antworten (3)

NB
nicht brauchen

20.04.2022 um 15:10 Uhr

Nein ihr wählt 11 Leute. Wenn die Frau eine Stimme bekommt so wird sie aufgrund der Minderheitenregel in den BR kommen.

R
Relfe

20.04.2022 um 15:24 Uhr

ihr wählt 11 Leute und die Frau wird nur dann über die Quote "aktiviert", wenn sie nicht unter den 11 Gewählten ist und min. 1 Stimme bekommen hat, dann wird Nr.11 zum EBRM "degradiert". Hat sie ausreichend Stimmen zieht sie wie jeder andere auch als "normal gewählt" in den BR ein und die Quotenregelung kommt nicht zum Zuge.

Wenn sie nicht gewählt werden müsste, würden ja die Stimmen die auf sie entfallen anderweitig vergeben und somit die Wahl verfälschen und der Wähler kann ja pro BR-Sitz eine Stimme vergeben, was ja dann absurd wäre 11 Stimmen zu vergeben wenn nur 10 Kandidaten gewählt würden. Wohin jetzt mit dem elften Kreuz?

und Ja, wenn sie sich selbst wählt ist sie so-oder-so automatisch dabei :-)

C
celestro

20.04.2022 um 15:45 Uhr

Die 11te Höchstzahl ist die der Frauen. Eine Frau weniger und ein Mann mehr und die Höchstzahl wäre gleich. Also das passt bei Euch "gerade so". ;-)

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