Abwahl des BR Vorsitzenden
Liebe Kollegen/innen, unser BR Vorsitzender hat sich für eine speziell für ihn neu eingerichtete Stelle als Assistent der Personalleitung beworben diese Bewerbung wurde nach durch den BR in der ersten Anhörung durch Beschluss abgelehnt (unterbliebene Ausschreibung §93, nicht eingehaltete Mitbestimmung §99) Nun wurde nach vielem Hin und Her die Bewilligung durch den BR erteilt und die Beschäftigung durch den BR Vos. in Einarbeitung bereits aufgenommen. Das Gremium möchte nun diesen BR Vors. abwählen und ihn zur Aufgabe seiner BR Arbeit bewegen da keine Gewähr der Geheimhaltung gegenüber der Personalleitung (sehr gutes Einvernehmen mit dem BR Vors) mehr gegeben ist. Vielen Dank für Hilfestellungen wie wir hier weiterverfahren können.
Community-Antworten (3)
12.04.2012 um 14:09 Uhr
@Majel Aber die neue Stelle ist doch bestimmt an die Funktion des BRV gebunden, oder nicht? ;-))
BRV einfach abwählen und neuen wählen. Das Mandat wird er ohne weiteres behalten können. Vielleicht muss sich das Gremium einmal von der SchwarzWeiss-Haltung befreien...
12.04.2012 um 14:24 Uhr
... und mal ins BetrVG schauen. Das Mandat braucht er nicht niederzulegen, abwählen könnt ihr, aber bringt das was? Vielleicht merkt er aber selbst, dass die Befangenheit da ist und zieht Konsequenzen ...
12.04.2012 um 17:39 Uhr
... na - also .....
Natürlich wird der Kollege in Interessenkonflikte geraten. Daran besteht aus meiner Sicht kein Zweifel. Darum sucht einen neuen BRV. Dann auf die Tagesordnung: Abwahl und Neuwahl eines BRV, abstimmen und fertig.
Sein Mandat niederlegen kann er nur selber - wenn er will. Ihr solltet das Thema offen mit ihm diskutieren. Ansonsten wird der Wähler das seine tun.
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