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Neuwahl der Vorsitzenden nach Abwahl

M
Mary-Ann
Nov 2016 bearbeitet

Nach der Abwahl des BR-Vorsitzenden wurde der bisherige Stellvertreter zum Vorsitzenden gewählt. Die Wahl des Stellvertreters wurde zunächst "vertagt". Nun soll diese Wahl weiterhin per Antrag verschoben werden . Laut §26 sollte die Neuwahl jedoch unverzüglich durchgeführt werden. Gibt es eine rechtliche Grundlage außer Formfehler für die Verzögerung?

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Community-Antworten (2)

S
Sternburg

01.11.2007 um 08:40 Uhr

Mich würde der Grund für diese Verschleppung interessieren....

Zitat aus Fitting, 22. Auflage, zu § 26 BetrVG, Rn. 7: "Nimmt der BR die Wahl nicht vor, so handelt er pflichtwidrig und kann nach § 23 wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten aufgelöst werden."

Was tut ihr denn, wenn der BRV verhindert ist und der AG euch zu einer personellen Maßnahme anhören möchte/muss?

M
Mona-Lisa

01.11.2007 um 11:22 Uhr

@Mary-Ann, wäre es möglich, dass eine ganz bestimmte Konstellation des Gremium's "abgewartet" werden soll?

Sternburg's Hinweis ist vollkommen richtig!

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