Erstellt am 25.03.2012 um 15:05 Uhr von peanuts
Erstellt am 25.03.2012 um 15:26 Uhr von Frpahu
Danke erstmal, Problem trotzdem, weil ein Teil des Gremiums meint, dass wir durch die 2 Standorte an einem Ort trotzdem 2 Betriebsraete waehlen sollten, obwohl wir ein Betrieb sind. Wahlanfechtungsmoeglichkeit wird es voraussichtlich sowieso geben
Erstellt am 25.03.2012 um 15:31 Uhr von peanuts
Warum stellt sich die Frage zum jetzigen Zeitpunkt?
Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es bereits einen BR gibt. Wurde der bislang nur in einem Betrieb gewählt?
Erstellt am 25.03.2012 um 15:44 Uhr von gironimo
Ein Betrieb mit zwei Standorten? Das zielt auf .... raümlich weit entfernt.... des § 4 BetrVG.
Und da kann man trefflich streiten. Wie weit ist es denn von A nach B
Erstellt am 25.03.2012 um 16:03 Uhr von Frpahu
Ausserordentliche BR-Wahl, Entfernung nur 7km der beiden Standorte
Erstellt am 25.03.2012 um 17:34 Uhr von wahlvst
Sind es zwei eigenständige Betriebe? Also jeder Betrieb eine GF/GL?
Wenn JA, dann sind beide jeweils alleine BR-/Wahlberechtigt.
Haben wir auch so seit viele Jahren, sogar 4 BR in einer Stadt, da 4 eigenständige Betriebe mit jeweils eigener GF/GL
Erstellt am 25.03.2012 um 20:53 Uhr von Frpahu
Sind zwar eigenstaendig aber durch BV's miteinander verbunden durch Mitarbeiterverschiebungen. Die Firmierung ist aber ein Betrieb aber zwei Betriebsleiter
Erstellt am 26.03.2012 um 09:08 Uhr von gironimo
Für meinen Geschmack wird viel zu oft auf unterschiedliche Betriebe mit mehreren BR's erkannt.(Ob das Sinn macht, kommt natürlich auf die jeweiligen Umstände an)
Das BetrVG ist ja außerdem in den Betriebsstrukturen recht flexibel und läßt per TV oder BV auch "andere" Strukturen zu.
Ich würde das an Eurer Stelle erst einmal gelassen sehen. Wenn der Wahlvortand von einem Betrieb ausgegangen ist, wird so gewählt. Wenn dann jemand eine Wahlanfechtung macht, wird man sehen, wie das Gericht die Sache sieht. Schlimmstenfalls wird eben neu gewählt.
Erstellt am 26.03.2012 um 09:18 Uhr von Frpahu
Moin, Danke das bestaetigt erst einmal meine Theorie. Dann werden wir dies auch so machen.
Erstellt am 26.03.2012 um 12:30 Uhr von Betriebsrätin
Ein BR für mehrere Betriebe ist zwar gem. BV oder in tartifierten Unternehmen NUR mit TV möglich. Es ist aber i.d.R. für die BR und damit für die AN die schlechtere Lösung. Auch weil es weniger BRM sind welche sich für die AN eninsetzen können. Man kann auch schlechter auf die jeweiliegn Besonderheiten der Betriebe eingehen. Also öfters Kompromisse