Hallo Betriebsraete,

in unserem Haus gibt es derzeit 50 KollegInnen plus eine Reinigungskraft; diese ist ca. 3x / Woche regelmaessig und auf Zuruf auch oefter fuer uns taetig.

Es ist fuer uns nicht ganz ersichtlich, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt. Klar ist aber, dss sie nach Weisung unserer Geschaeftsleitung handelt, soweit es ihre Aufgaben und i. d. R. auch die Arbeitszeit angeht.

Ist sie damit als 51. Kollegin in das Waehlerverzeichnis aufzunehmen?

Die Frage ist fuer uns interessant, weil davon BR-Groesse und Wahlverfahren abhaengen ...

Bitte die jeweilige Rechtsauffassung begruenden.

Danke sagt der

Nonkonformist