Dienstvertrag, Werkvertrag, Waehlerverzeichnis
Hallo Betriebsraete,
in unserem Haus gibt es derzeit 50 KollegInnen plus eine Reinigungskraft; diese ist ca. 3x / Woche regelmaessig und auf Zuruf auch oefter fuer uns taetig.
Es ist fuer uns nicht ganz ersichtlich, ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handelt. Klar ist aber, dss sie nach Weisung unserer Geschaeftsleitung handelt, soweit es ihre Aufgaben und i. d. R. auch die Arbeitszeit angeht.
Ist sie damit als 51. Kollegin in das Waehlerverzeichnis aufzunehmen?
Die Frage ist fuer uns interessant, weil davon BR-Groesse und Wahlverfahren abhaengen ...
Bitte die jeweilige Rechtsauffassung begruenden.
Danke sagt der
Nonkonformist
Community-Antworten (2)
16.03.2013 um 00:08 Uhr
Man könnte ja mal die Reinigungskraft fragen, beim wem sie angestellt ist.
Wenn es dadurch nicht klarer wird: Ob sie noch weitere Auftraggeber hat (oder haben könnte). Wenn nein, dann wäre dies möglicherweise eine Scheinselbständigkeit.
16.03.2013 um 10:47 Uhr
Ihr könnt es doch einfach so machen, dass Ihr dem AG gegenüber wissen laßt, dass Ihr von 51 AN ausgeht und entsprechend wählen laßt. Dann werdet Ihr ja die Reaktion sehen.
Je nachdem, wie der AG dem BR als solches ideologisch gegenüber steht, kann es natürlich auch sein, dass er plötzlich keine Putzfrau mehr braucht.......
sollte man überlegen.
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