Wählerliste zur BR Wahl - Rentner mit (teilw.) gleichen Funktionen wie früher?
Sind aus Altersgründen ausgeschiedene Mitarbeiter (jenseits der passiven Altersteilzeit), die aber (formal mit Werkvertrag!) gewisse Teile ihrer früheren Arbeit genau wie zuvor am Arbeitsplatz erledigen, in keinem Fall mehr in die Wählerliste aufzunehmen?
Community-Antworten (2)
12.01.2009 um 22:48 Uhr
@ Pitt51 Nach meinem Verständnis haben "echte" Wekverträge nur freie MA und wären somit, gemäß § 7 BetrVG nicht wahlberechtigt, da sie keine AN des Betriebes sind. Ob es sich um echte Werkverträge handelt, müßte notfalls geprüft werden. Guckst Du hier: http://www.gulp.de/kb/lwo/vertrag/werk_versus_dienstvertrag1_f.html
13.01.2009 um 09:09 Uhr
@nicoline,
danke für die Info bezgl. der Unterscheidung "echter" Werkverträge und die dazu interessante Quelle!
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