Erstellt am 11.04.2022 um 10:02 Uhr von celestro
Ich halte nichts davon. Die Änderung wäre je nachdem wann ihr dann zählen wollt zu kurzfristig. Lasst es einfach bei dem schon feststehenden Termin.
Erstellt am 11.04.2022 um 10:05 Uhr von Stefan1808
Ich hätte vielleicht erwähnen sollen, das wir ein kleines, familiäres Unternehmen sind. Hier im Hause sind die Termine auch bei vielen anderen Dingen immer kurzfristig leicht zu ändern.
Fast jeder Mitarbeiter verfügt über einen internen E-Mailaccount über den wir also noch heute die Auszählung auf Donnerstag oder eben Mittwoch direkt im Anschluss an die Wahl legen könnten. Ansonsten muss der gesamte WV am Mittwoch für ca 2 Stunden seinen Urlaub unterbrechen und ins Unternehmen kommen
Erstellt am 11.04.2022 um 10:40 Uhr von celestro
Ändert nichts an meiner Meinung zum Thema. Ist Eure Entscheidung, aber ich würde davon abraten.
P.S. Wieso setzt der WV die Auszählung auf einen Termin, wo alle WVM im Urlaub sind?
Erstellt am 11.04.2022 um 11:45 Uhr von Kjarrigan
Fitting RN 2 zu § 13 Wahlordnung
Abschluss der Wahl ist der im WA für die Beendigung der Stimmabgabe genannte Zeitpunkt. Im Hinblick darauf, dass die Stimmauszählung öffentlich erfolgt, wird der Wahlvorst. im Allgemeinen auch dann, wenn bereits vorher alle wahlberechtigten ArbN ihre Stimme abgegeben haben, mit der Stimmauszählung bis zu dem im WA genannten Zeitpunkt des Endes der Stimmabgabe warten müssen. Im vereinfachten Wahlverfahren ist die Wahl im Fall der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe erst mit Ablauf der dazu gesetzten Frist abgeschlossen
Wenn ihr im Wahlausschrieben diesen Termin angegeben habt - müsst ihr warten.
Tipp von mir: Macht es demnächst umgekehrt bzw schreibt beides in das Wahlausschrieben.
z.B. Die öffentliche Stimmauszählung findet im Anschluss and die Wahl am xx.xx. um xx Uhr statt.
Wenn eine nachträgliche Stimmabgabe (Briefwahl) erfolgt ist die öffentliche Stimmauszählung am xxxx.
Erstellt am 11.04.2022 um 13:31 Uhr von Stefan1808
Sehr guter Tipp, vielen dank @Kjarrigan
Erstellt am 11.04.2022 um 13:39 Uhr von Agassi0
Ansonsten muss der gesamte WV am Mittwoch für ca 2 Stunden seinen Urlaub unterbrechen und ins Unternehmen kommen
Hä? Ihr wählt am Mittwoch und dann muss der WV seinen Urlaub unterbrechen?
Verstehe ich nicht
Erstellt am 11.04.2022 um 14:13 Uhr von Relfe
eigentlich müsste wohl jeden Tag einer der WV im Betrieb sein, solange die Wahl noch nicht abgeschlossen ist.
Der Wahlvorstand muss per Beschluss auch festlegen, zu welchen Zeiten er für die Beschäftigten erreichbar ist, um Auskünfte zu geben und Wahlvorschläge, Einsprüche gegen die Wählerliste oder Ähnliches entgegenzunehmen!
oder Briefkasten leeren und eingegangene Post bearbeiten.
Erstellt am 11.04.2022 um 14:22 Uhr von Kjarrigan
@agassi - mal den Post lesen
Wahltag: Mitt: 13.04.
Auszählung: 20.04 - auch ein Mittwoche !
In der Woche nach Ostern hätte der WV nun gerne Urlaub, hat da aber blöderweise die Auszählung gelegt.
@ relfe: Wahltag ist nur der 13.04.
Alle Briefwähler haben ihren Umschlag bereits geschickt oder abgegeben.
Von daher brauchte man die Nachfrist nicht - hat nur blöderweise keine anderen Auszählungstermin angegeben. Von daher muss am 20.04. ausgezählt werden
Die Urne muss versiegelt - irgendwo verschlossen (z.B. Tresor) aufbewahrt werden.
Da muss kein WVM jeden Tag nach gucken. :)
Erstellt am 12.04.2022 um 06:54 Uhr von Agassi0
@agassi - mal den Post lesen
habe ich, aber wenn der Wahlvorstand die Auszählung auf den Mittwoch, 20.04. legt, und dann aber Urlaub hat, kann ich es nicht nachvollziehen. Vielleicht sollte man sich da vorher Gedanken drüber machen
Erstellt am 12.04.2022 um 08:36 Uhr von Stefan1808
@Kjarrigan - danke für die Erklärung, das hast du genau richtig geschrieben.
@relfe - die Wahl ist ja am 13.04. abgeschlossen, da es keine nachträglichen Stimmen mehr geben kann.
@Agassi0 - Natürlich war zum Zeitpunkt der Wahlvorbereitung noch nicht klar das alle 3 Mitglieder aus dem WV nur in dieser Woche aus betrieblichen Gründen Urlaub nehmen können.
Ich wollte hier auch keinen Streit heraufbeschwören, sondern einfach nur klären ob es möglich wäre das so zu machen, wenn nicht dann müssen wir eben wirklich den Urlaub für ca. 2 Stunden an diesem Tag unterbrechen.
Vielen Dank euch allen für eure Tipps und Ratschläge
Erstellt am 12.04.2022 um 10:25 Uhr von Agassi0
Aber wenn ihr euren Urlaub unterbrecht, wie sieht es dann mit den ca. 2 Stunden aus, wo ihr die Stimmen zählen wollt? Da auch der Wahlvorstand ein Ehrenamt ist, werdet ihr die Stunden ohne Zeitausgleich oder Bezahlung machen müssen
Erstellt am 12.04.2022 um 10:29 Uhr von celestro
Wie klein ist denn die Firma, dass Ihr nach 2 Stunden schon fertig sein wollt? Oder meint ihr damit reine "Zeit des Auszählens"? (also ohne An- / Abfahrt)
Erstellt am 12.04.2022 um 10:40 Uhr von Kjarrigan
"wir ein kleines, familiäres Unternehmen sind. "
also schätzte ich mal auf jeden Fall unter 100.
Personenwahl - alle Stimmzettel 2 mal auszählen unter 1 h :)
Erstellt am 12.04.2022 um 10:45 Uhr von celestro
so eine Auszählung ist ja doch etwas "mehr" .... z.B. Abstimmung über die ungültigen Stimmen ... ;-)
Erstellt am 12.04.2022 um 10:54 Uhr von Agassi0
Letztenendes ist es ja egal, wie lange sie zum Zählen brauchen, sie machen es trotzdem für lau....
Erstellt am 12.04.2022 um 12:23 Uhr von Stefan1808
Ja die Zeit bekommen wir dann nicht vergütet, das geht auf unsere private Kappe.
Wir sind aktuell inklusive Leiharbeitnehmer 66 Mitarbeiter, davon 60 Stimmberechtigt. Ich denke nicht das es da länger als 2 Stunden dauert, natürlich ohne An- und Rückfahrt, das alles auszuzählen.