kein Vorsitzender mehr
Hallo alle zusammen! Wir haben gerade das Problem, dass der Betriebsratvorsitzende demnächst wegen neuer Arbeitsstelle den Betrieb verlässt und kein BR-Mitglied diesen Posten übernehmen will. Erst mit diesem BR-Vorsitzenden hat sich einiges geändert und alle haben Angst dieser Aufgabe nicht gerecht zu werden. Die Belegschaft weiß ja nun dass man als Betriebsrat auch etwas erreichen kann und hat damit auch einen direkten Vergleich. Das Gremium wird durch den "Nachrücker" aufgefüllt, aber selbst der Stellvertreter will das Amt des Vorsitzenden nicht haben. Wie muss da jetzt verfahren werden? Es kann ja keiner gezwungen werden den Job zu machen.
Community-Antworten (7)
14.02.2012 um 14:53 Uhr
Naja, was glaubt ihr, was den Mitarbeitern besser gefällt. Ein handlungsunfähoger BR, oder einer, der die Geschäfte fortführt? Ausserdem, woher kommt bitte vor allem in BR-Reihen der Irrglaube, daß der BRV ausschlaggebend ist? Klar, der BRV bereitet die Sachen vor, und wenn einer da rhetorisch o. ä. besser aufgestellt ist, macht es die Arbeit leichter, aber die Beschlüsse fasst DER BR!!. Der BRV trägt sie "nur" nach aussen. Also, wenn der restliche BR seinen Vorsitzenden nicht hängen lässt, sehe ich keinen Grund, warum nicht einer von euch den nächsten Vorsitz übernimmt
Ansonsten: Beschluss fassen, gesammelt zurücktreten und Platz machen für jemand, der bereit ist, die verantwortung zu übernehmen.
Man muß nicht in die Fußstapfen des Vorgängers treten. Einfach nur seinen job gut und anständig machen, dann passt das.
14.02.2012 um 15:55 Uhr
Ich schließe mich der Meinung von Ulrik an; ich bin mir jedoch nicht sicher, wie die Stellung des Stellvertreter ist; der wurde gewählt um den Vorsitzenden im Falle von Abwesenheit zu vertreten. Er hat gar keine Wahl, als den Posten des Vorsitzenden zu übernehmen, es sei denn, er tritt zurück - oder irre ich mich?
14.02.2012 um 15:58 Uhr
Der Stellvertreter vertritt den Vorsitz, das ist richtig. Wenn es aber keinen Vorsitz gibt, dann gibt es im Prinzip auch keinen Stellvertreter, der ihn vertreten kann. Es muß de facto ein neuer Vorsitz her, der Stelli rückt nicht per credo an die Stelle des Vorsitzenden.
14.02.2012 um 16:29 Uhr
.... man kann alles lernen. Niemand hat die Funktion BRV an einer Uni studiert. Man wächst in diese Position hinein. Wichtigste Voraussetzung ist das Interesse, sich in das Amt hinein zu finden. Da helfen auch Seminare weiter.
Jeder ist anders und individuell - das Motto muss sein, nicht jemanden kopieren zu wollen sondern den eigenen Stil zu finden.
In diesem Sinne wünsche ich Euch, dass einer den Mut finden und sich zum BRV wählen läßt. Ansonsten hilft nur der Rücktritt des Gremiums und Neuwahlen.
15.02.2012 um 09:12 Uhr
@ all Bei der Fragestellung mal weiter gesponnen: Kein BRM stellt sich als BRV zur Verfügung, aber der BR tritt auch nicht zurück. Watt nu??
15.02.2012 um 10:16 Uhr
Altes Thema....
Der BR ist Handlungsunfähig. Die einzige Stellvertretungsfunktion die der stellv ausüben kann und muss ist die Festsetzung der Neuwahl des BRV als TOP.
Faktisch wird zumindest in Fällen in denen den AN durch die Handlungsunfähigkeit ein Nachteil entsteht (z.B. personelle Maßnahmen) dem BR eine Handlungsfähigkeit zugestanden, z.B. Selbstzusammentretungsrecht, aber warum auch nicht Einladung durch den stellv. BRV. Die Verweigerung der Wahl eines BRV ist aber eine grobe Pflichtverletzung die den AG oder die GEW dazu berechtigt die Auflösung des BR zu beantragen.
Auf der anderen Seite: Wenn der stellv. dann dauerhaft die Pflichten des BRV übernimmt, warum läßt er sich nicht offiziell zum BRV wählen? Faktisch würde er zwangsläufig doch diesen Posten ausfüllen müssen! Wenn sich dann kein neuer stellv. findet ist das zwar auch eine Pflichtverletzung, aber keine grobe, da der BR durch die Existenz des BRV ja doch handlungsfähig ist. Wenn dann aber der BRV verhindert ist und der BR gezwungen ist Sitzungen zu machen muss ja doch wieder einer in die Rolle des stellv. schlüpfen, warum soll der sich dann nicht gleich zum stellv wählen lassen? Oder verweigern die BRM bei Abwesenheit des BRV ihre Pflichten?
Nach dieser Argumentation ist doch die Wahl eines BRV eigentlich müßig, oder? IRGENDEIN BRM muß doch sowieso in diese Rolle schlüpfen so lange der BR überhaupt noch gewillt ist seine Arbeit zu machen!
BTW: Liegt der Unwille BRV zu machen vielleicht in dem Missverständnis das viele BR denken, der BRV müsste die ganze Arbeit alleine machen? Dem ist nicht so! Der BRV hat klar umgrenzte Aufgaben: Einladung, Leiten der Sitzung, Vertreten des BR gegenüber dem AG, Entgegennahme von Erklärungen des AG. Damit ist aber auch gut! Alles andere können auch die anderen BRM machen!
15.02.2012 um 14:02 Uhr
Wenn euer BR nur ne One-Man-Show war sollte der Rest zurücktreten und Neuwahlen einleiten.
Verwandte Themen
Hilfe, BR Wahl für nichtig erklären
ÄlterHallo zusammen Ich bin (noch) BR Vorsitzender und auch im GBR. Am 16.4. wurde der neue BR gewählt. Ich versuch nun mal verständlich zu schildern, was nun das Problem ist. Wir hätten 5 Kandidaten
Was Passiert oder kann man machen
ÄlterHallo Profis , bei uns in der Firma gehts nach den Wahlen drunter und drüber : Aber hier mal paar infos darüber : 7 Kandidaten (darunter auch amtierende der BR -Vorsitzender ) und 4 Gegner von ihm
Kein aktives und passives Wahlrecht bei der Deutschen Telekom
ÄlterHallo zusammen, kann es sein, dass bei der Deutschen Telekom Beamte in einen (virtuellen) Betrieb versetzt werden, die Arbeit aber von einem anderen Betrieb erledigt wird und dadurch die Definitio
Kann man Listen bzw. das Verfahren anfechten?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb sind gestern die Vorschlagslisten zur BR-Wahl eingereicht worden. Unser Wahlvorstand (gleichzeitig unser 1. BR-Vorsitzender) hat schon vor dem Wahlausschreiben eine Liste an
Betriebsrats-Wahl- Annahme der Wahl bei Abwesenheit des gewählen Mirarbeiters
ÄlterGuten Tag, ich habe folgende Frage: In unserem Betrieb finden nächste Woche die BR-Wahlen statt. Ein Kandidat ist während der Wahl und in der drauffolgenden Woche im Urlaub im Ausland. Soweit kein P