Konstituierende Sitzung ohne Ankündigung
Nach der BR-Wahl wurde die Konst. Sitzung (Einladung dazu war zwar zeitlich innerhalb der 1 Woche erfolgt), dann aber mehrfach verschoben (man wollte die "richtigen" gewählten Mitglieder dabei haben um sich zum Vorsitzenden wählen zu lassen) und dann ohne Vorankündigung in einer Routinesitzung angekündigt, stand also nicht auf der Tagesordnung. Ist das ein Grund für die Anfechtung der Wahl?
Community-Antworten (22)
04.04.2022 um 16:41 Uhr
"und dann ohne Vorankündigung in einer Routinesitzung angekündigt, stand also nicht auf der Tagesordnung."
Wie genau meinst du das? Wurde in einer regulären BR-Sitzung einfach gesagt "ok, jetzt machen wir die Konstituierende."?
04.04.2022 um 16:53 Uhr
Ja, genau so war es!
04.04.2022 um 16:55 Uhr
Fitting RN 9 zu § 29 BeetrVG
Die Frist von einer Woche ist eine Ordnungsvorschrift. An geringfügige Überschreitungen sind keine Rechtsfolgen geknüpft. Ihre Nichtbeachtung ist insbes. dann unerheblich, wenn bei Ablauf der Frist das endgültige Wahlergebnis noch nicht feststeht. Kommt der Wahlvorst. seiner Verpflichtung, die BRMitgl. zur ersten Sitzung einzuberufen, dagegen überhaupt nicht oder längere Zeit nicht nach, so müssen die gewählten BRMitgl. selbst die Initiative ergreifen, sei es, dass ein einzelnes BRMitgl. zur ersten Sitzung einlädt, sei es, dass sich die BRMitgl. untereinander verständigen und den Zeitpunkt der ersten Sitzung zum Zweck der Wahl des Vors. und seines Stellvertr. vereinbaren (LAG Hamm 23.6.2014 – 13 TaBVGa 21/14.)
04.04.2022 um 17:08 Uhr
Hallo Kjarrigan, die Vorschriften sind bekannt. Es geht um die Art der Wahl. Sie stand nicht auf der Tagesordnung, es war auch keine eigens dafür angegebene TO, nachdem alle BR Mitglieder (also die gewählten Kandidaten) im Raum waren, kam die Ansage vom Wahlvorstand, er selbst kandidierte für den Vorsitz, jetzt machen wir die konstituierende Sitzung. Es gibt doch eine Regel, was nicht auf der TO steht, kann nicht beschlossen werden.
04.04.2022 um 17:13 Uhr
Also der Termin stand .... wurde dann mehrfach verschoben ... und an einem Sitzungstermin, wo alle "richtigen" da waren, gab es den Termin dafür nicht? Irgendwie seltsam .... wo wurde der Termin denn hingeschoben?
04.04.2022 um 17:16 Uhr
Daran passt wahrscheinlich so einiges nicht. Zunächst einmal ist die Frage wie er überhaupt geladen hat. Ist das neue Gremium mit dem alten Deckungsgleich oder woher wussten die gewählten Kandidaten dass sie zu einer Sitzung kommen sollen?
"Es gibt doch eine Regel, was nicht auf der TO steht, kann nicht beschlossen werden."
Grundsätzlich ja. Es ist aber möglich über Dinge die nicht auf der TO stehen Beschlüsse zu fassen sofern sämtliche Anwesende ihre Zustimmung dazu geben. Bei so einem Ablauf nehme ich aber mal an dass das nicht geschehen ist.
Lief denn die Wahl überhaupt richtig ab? Wurde ein Wahlleiter gewählt?
04.04.2022 um 17:23 Uhr
Der Termin war auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Zuerst war die Begründung, Erkrankung eines Mitglieds, es wurde dafür aus nicht nachvollziehbaren Gründen auch kein Ersatzmitglied geladen. Daher war an diesem Sitzungstermin die Konst. Sitzung nicht auf der TO, wurde aber dann, als klar war, dass alle "richtigen" Mitglieder (also die, die für die Wahl des Vorsitzenden richtig waren) anwesend waren, ohne Vorankündigung anberaumt. Der Termin zu dem die gewählten Mitglieder geladen wurden, sollte eine Woche später stattfinden. Es kam auch vorher keine neue Einladung, weder mündlich noch per Mail oder ähnl.
04.04.2022 um 17:23 Uhr
Warum so umständlich? man könnte die Wahl anfechten, man kann aber auch einfach für die nächste Sitzung den TOP x "Abwahl BRV" und TOP y "Neuwahl BRV" beantragen und den jetzigen BRV abwählen und dann einen neuen BRV wählen.
Solltest Du nicht genug BRM zusammen bekommen die den Antrag für TOP x und TOP y unterstützen, dann wirst Du auch keine Mehrheiten für die "Abwahl des BRV" erreichen.
04.04.2022 um 17:26 Uhr
Sorry aber anscheinend ist ja was nicht bekannt.
Es ist VOR der ersten regulären BR - Sitzung (mit Tagesordnung) zwingend (hierzu lese bitte den Fitting) eine konstituierende Sitzung durchzuführen. Einladen muss und kann hierzu nur der WV. Auf der Konst. Stizung ist der BRV zu wählen. Danach verabschiedet sich der WV aus der Sitzung und das Gremium sitzt zusammen. Wenn DANN alle BRM einverstanden sind kann eine weitere Tagesordnung im Einvernehmen ALLER BRM durchgeführt werddn.
Es ist daher nicht möglich zu einer regulären BR Sitzung VOR der Konst. einzuladen Wer sollte es auch machen - es gibt ja keinen BRV.,
Sollte der WV NICHT zu einer Konst. Sitzung einladen, haben die gewählten die Möglichkeit einer Selbsteinberufung zur Konst Sitzung., um einen BRV zu wählen
Ein BR Gremium ohne BRV bzw. Stellv. BRV ist nicht Handlungsfähig!
UND Nein das ist kein Grund für eine Anfechtung einer Wahl. Die Wahl hat ja stattgefunden. Deswegen muss die Wahl ja nicht wiederholt werden. Wenn aber überhaupt nichts passieren würde - kann man irgendwann natürlich darüber nachdenken, ob das Verhalten aller ein grober Pflichtverstoss nach § 23 beinhaltet.
04.04.2022 um 17:38 Uhr
Danke Kjarrigan, aber die Situation ist tatsächlich noch problematischer. Die Wahl an sich wurde von Manipulationen der MA (die MA wurden manipuliert) bereits begleitet. Erst mal danke, ich würde die Diskussion gerne weiterführen, muss aber jetzt zu einer Besprechung (nicht BR!!). Ich melde mich später wieder.
04.04.2022 um 18:15 Uhr
Wie Kjarrigans schon sagt: Vor der konstituierenden Sitzung KANN gar keine "reguläre" Sitzung des neu gewählten Betriebsrates stattfinden.
Für die konstituierende Sitzung ist eine Tagesordung allerdings nicht notwendig. Der Ablauf ist ja genau vorgeschreiben. Und wenn es doch eine TO gibt, darf darauf eben nur das stehen, was für eine konstituierende Sitzung vorgeschrieben ist.
"nachdem alle BR Mitglieder (also die gewählten Kandidaten) im Raum waren, kam die Ansage vom Wahlvorstand, er selbst kandidierte für den Vorsitz, jetzt machen wir die konstituierende Sitzung." Das klingt also gar nicht mal falsch. Waren denn nicht alle gewählten BR-Mitglieder dabei?
"Daher war an diesem Sitzungstermin die Konst. Sitzung nicht auf der TO, wurde aber dann, als klar war, dass alle "richtigen" Mitglieder (also die, die für die Wahl des Vorsitzenden richtig waren) anwesend waren, ohne Vorankündigung anberaumt. Der Termin zu dem die gewählten Mitglieder geladen wurden, sollte eine Woche später stattfinden. Es kam auch vorher keine neue Einladung, weder mündlich noch per Mail oder ähnl. " Das wiederum widerspricht dem obigen ein bisschen. Wer hat denn zu dieser Sitzung eingeladen, wenn der Termin für die konstituierende erst eine Woche später war? Und was stand tatsächlich auf der TO für diese Sitzung?
Wenn der alte und der neue BR nicht vollkommen deckungsgleich sind, und daher bei dieser Sitzung vielleicht sogar jemand dabei war, der gar nicht in den neuen BR gewählt wurde, war die Nichtöffentlichkeit nicht gegeben und die Wahl des BRV auch aus diesem Grund nicht gültig.
Ein weiterer Grund ist natürlich die fehlende Einladung zur vorverlegten konst. Sitzung. Und wieder die Frage: zu was und von wem seid Ihr da eingeladen worden bzw. woher wusstet Ihr, dass Ihr dorthin kommen sollt?
05.04.2022 um 18:35 Uhr
Hallo Enigmathika, die Einladung für die konst. Sitzung kam rechtzeitig für den 29.03., sie wurde per Post verteilt, das war ja alles in Ordnung. Am 22.03. haben sich die neu gewählten BR-Mitglieder lediglich zu einem Gedankenaustausch getroffen, also keine relevanten TOP auf der Agenda. Ganz unverhofft kam dann vom WVV (er kandidierte auch für den Vorsitz) die Ansage, dass er heute die konstituierende Sitzung machen will. Also keine Einladung zur vorverlegten Sitzung. Mein Einwand, dass dieses Vorgehen nicht rechtens sei, wurde nicht beachtet, einfach übergangen. Ich habe allerdings darauf bestanden dass die Aussage im Protokoll stehen muss. Was resultiert aus diesem ganzen Prozedere?
05.04.2022 um 18:49 Uhr
Wenn an der Sitzung nur berechtigte BRM/EBRM teigenommen haben am Ende wohl nichts, der WV ist jetzt "Geschichte" und der BRV beruft die nächste Sitzung ein. Da man auf BR-Sitzungen die Beschlüsse zu BRV und stellv. BRV wieder korrigieren kann, ist das jetzt nicht wirklich schlimm. Sicher könnte man dem WV evt noch "massregeln", aber wenn die Wahl selbst korrekt war und die BRM korrekt gewählt worden sind und die Sitzung korrekt besetzt war, dann wird sich dadurch nichts am Ergebnis ändern. Den Aufwand würde ich mir sparen.
Ich würde an deiner Stelle versuchen Mehrheiten im BR zu finden, um den BRV abzuwählen und dann die BRV-Wahl neu zu initieren. Damit wäre dann die "seltsame" konstituierende Sitzung korrigiert.
rein praktisch gedacht, den BRV wirst Du als BRM so-oder-so nicht los, selbst wenn ihr die konstituierende Sitzung wiederholen würdet.
05.04.2022 um 19:18 Uhr
Das hat dann ja alles nichts mehr mit fair und vertrauensvoll und gemeinsam zu tun. Es kann also locker manipuliert werden, wer die Macht hat, hat das Sagen. Das ist so wie im realen Leben, man sieht es Allerorten. Traurig!
05.04.2022 um 19:28 Uhr
"Was resultiert aus diesem ganzen Prozedere?"
In Deinen vorherigen Texten lese ich , dass der Wahlvorstandsvorsitzende auf die "richtigen" Mitglieder geachtet hat. An anderer Stelle wieder, dass alle neu gewählten BR-Mitglieder anwesend waren. Wenn letzteres stimmt, wirst Du nichts erreichen, auch wenn das Ganze nicht ordnungsgemäß gelaufen ist. Selbst wenn die Wahl (zum BRV) ungültig ist und neu gewählt würde, kommt ja wieder das gleiche Ergebnis heraus. Dann ist ja auch keine Manipulation zugunsten des BRV-Kandidaten gelaufen.
Anders sähe es natürlich aus, wenn genau die BR-Mitglieder, die für einen anderen Vorsitzenden gestimmt hätten, in dieser Sitzung nicht anwesend waren (z. B. weil sie nichts davon wussten).
05.04.2022 um 19:39 Uhr
"Es kann also locker manipuliert werden," da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Natürlich kann man etwas dagegen unternehmen und neu wählen lassen. Wenn aber klar ist, dass es zum gleichen Ergebnis kommt, weil die gleichen Leute wählen, kann man sich den Aufwand sparen. Denn wo ist hier die Manipulation zugunsten des BRV, wo die fehlende Fairness? Wieso glaubst Du, dass die BRV Wahl am festgesetzten Termin anders gelaufen wäre? Offenbar haben alle BRM gewählt, nur nicht zum geplanten Termin.
"Das ist so wie im realen Leben" Zählst Du BR-Arbeit nicht zum realen Leben?
05.04.2022 um 19:39 Uhr
"wer die Macht hat, hat das Sagen" Dies ist so auch nicht immer Richtig, sondern eher wer das Wissen hat......... Faktisch gesehen hätte die Einzelne Person aus dem Wahlvorstand dies so gar nicht bestimmen dürfen und können, denn auch dafür besteht ein Wahlvorstand aus 3 Mitgliedern. Das betrübliche dabei ist, das der Rest aus dem neu gewähltem Gremium etwas mit sich hat machen lassen. Ist diese Person jetzt euer BRV dann passt auf das er sich nicht zu eurem Chef aufspielt. Er hat auch für die Zukunft nicht mehr und nicht weniger Rechte wie alle anderen im Gremium. Einzigst was sich unterscheidet, er ist nach Außen hin euer Sprachrohr und der Ansprechpartner eures AG.
05.04.2022 um 19:42 Uhr
Mit den "richtigen" Mitglieder meine ich die, die er vorher für sich eingenommen hatte. Eine davon ist dann nach der Wahl zurückgetreten, das Ersatzmitglied hätte gegen seine Wahl gestimmt. Er hat also verhindert, dass dieses Ersatzmitglied an der Wahl zum Vorsitzenden teilnehmen konnte. Naja, lassen wir das nun. Wir müssen versuchen das Beste für die Mitarbeiter*innen mit dem neuen BR zu machen. Danke für eure Kommentare.
07.04.2022 um 12:51 Uhr
Anfechtung der Wahl
Jedes Mitglied des Betriebsrats ist berechtigt, die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden beim Amtsgericht anzufechten. Darüber hinaus kann die Wahl auch von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft angefochten werden. Der Arbeitgeber ist dagegen nicht zur Anfechtung der Wahl berechtigt.
Damit die Wahl des BRV anfochten werden kann, muss ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften vorliegen.
Ein solcher Verstoß wäre beispielsweise:
Die fehlende Beschlussfähigkeit des Betriebsrats bei der Wahl
Eine nicht ordnungsgemäße Ladung zur Betriebsratssitzung (!!!)
Die Missachtung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Betriebsratssitzung
Eine offene Abstimmung, obwohl eine geheime Wahl beantragt wurde
Der Antrag auf Anfechtung der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden muss beim Amtsgericht innerhalb einer Frist von zwei Wochen eingereicht werden. Beginn der Frist ist der Tag der Wahl des BRV.
(Gefunden auf eben dieser Webseite)
Da bedeutet: Wenn die Wahl erfolgreich angefochten worden wäre (nicht ordnungsgemäße Ladung), und dieses eine BRM, das jetzt nicht mehr BRM ist, den Ausschlag gegeben hat, hätte sich eine Anfechtung tatsächlich sogar gelohnt. Dummerweise war die Frist ohnehin schon abgelaufen, als Du den Fall hier im Forum vorgestellt hast. (Wahl am 22.3., Posting am 4.4.)
"Er hat also verhindert, dass dieses Ersatzmitglied an der Wahl zum Vorsitzenden teilnehmen konnte." Das ist ja auch richtig so. Ein Ersatzmitglied ist nur zu laden, wenn ein reguläres Mitglied verhindert ist. Da trägt die Schuld wohl eher die Dame, die nach der Wahl ihr Amt niedergelegt hat. Und Du weißt ja auch nicht, ob die betreffende Kollegin ansonsten das Amt eben erst nach dem 29.3. niedergelegt hätte.
07.04.2022 um 13:28 Uhr
"Eine davon ist dann nach der Wahl zurückgetreten, das Ersatzmitglied hätte gegen seine Wahl gestimmt. Er hat also verhindert, dass dieses Ersatzmitglied an der Wahl zum Vorsitzenden teilnehmen konnte."
Dann könntet ihr ihn aber jetzt ganz "legal" abwählen und einen neuen wählen. Denn da müsstet Ihr ja dann jetzt eine Mehrheit gegen ihn zusammenbekommen.
07.04.2022 um 15:09 Uhr
Zitat: wer die Macht hat, hat das Sagen. Das ist so wie im realen Leben, man sieht es Allerorten. Traurig! Äh? der Betriebsrat ist Teil des realen Lebens. Und es ist in diesem Beispiel demokratisch legetimiert gelaufen (formal wohl eher nicht). Kann man wiederholen das Ganze, wird aber am Ergebnis nix ändern.
Wer soll den das Sagen bzw. die Macht haben, wenn nicht die demokratisch legetimierte Mehrheit? Die Alternative wäre ja: wir wählen und anschließend ignorieren wir das Wahlergebnis? oder lassen die Minderheiten entscheiden? (nebenbei bemerkt, dann entscheidet auch die Mehrheit, weil die Mehrheit der Wähler dann nicht mehr denjenigen wählt der es werden soll, sondern denjenigen der es nicht werden soll. Somit ist der Mehrheitskandidat dann im Wahlergebnis die Minderheit und hat wieder die Macht - ist nur die Negativierung der Mehrheiten)
von Demokratieverständis zeugt das nicht, wenn man kritisiert, das die gewählte Mehrheit die Macht hat.
07.04.2022 um 15:35 Uhr
"Kann man wiederholen das Ganze, wird aber am Ergebnis nix ändern."
Laut Beschreibung schon ... aber wie schon erwähnt, könnte man ihn dann jetzt einfach mit Mehrheit abwählen. Wenn man das wirklich möchte ....
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