Rücknahme der Kandidatur
Gerade wollte ich die Vorschlagslisten veröffentlichen und da kommt ein Kollege um die Ecke, der mich bittet ihn von der Liste zu nehmen, da er aus privaten Gründen nicht mehr kandidieren möchte. Kann ich ihn auf der vom Wahlvorstand schon unterschriebenen Auflistung der Wahlvorschläge handschriftlich streichen oder muss ich dieses Dokument neu erstellen? Macht es nicht mehr Sinn mit dem Kollegen zu reden, dass er auf der Liste bleibt und nach der Wahl diese einfach nicht annimmt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich bin mir überhaupt nicht sicher und verärgert zusätzlich. Liebe Grüße
Community-Antworten (5)
04.04.2022 um 13:54 Uhr
Der Kollege bleibt auf der Liste, er nimmt die Wahl nicht an wenn er gewählt wird.
04.04.2022 um 13:54 Uhr
Sobald die Liste beim WV eingereicht wurde können die Listenführer oder Kandidaten sie nicht mehr von sich aus ändern.
Der Kollege hat also Pech. Alles was ihm bleibt, ist das der die Wahl dann nicht annimmt.
04.04.2022 um 13:55 Uhr
Nein, da kommt er erst nach der Wahl wieder raus. Er braucht dann einfach nur das Amt nicht anzunehmen. Die abgegebene und für gültig erklärte Liste kann jetzt nicht mehr geändert werden.
04.04.2022 um 13:55 Uhr
Wenn die Listen vom WV geprüft wurden und jetzt veröffentlich werden sollten, ist es zu spät. Der Kandidat kann seine Kandidatur nicht mehr zurücknehmen.
Ja es ist richtig, das der Kandidat die Wahl nachher nicht annehmen muss. Das er drauf bleibt ist aber zwingend ... egal wie er das findet.
04.04.2022 um 13:57 Uhr
Vielen Dank für die schnellen und eindeutigen Antworten. LG
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