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Rücknahme der Kandidatur

S
sebarudo
Apr 2022 bearbeitet

Gerade wollte ich die Vorschlagslisten veröffentlichen und da kommt ein Kollege um die Ecke, der mich bittet ihn von der Liste zu nehmen, da er aus privaten Gründen nicht mehr kandidieren möchte. Kann ich ihn auf der vom Wahlvorstand schon unterschriebenen Auflistung der Wahlvorschläge handschriftlich streichen oder muss ich dieses Dokument neu erstellen? Macht es nicht mehr Sinn mit dem Kollegen zu reden, dass er auf der Liste bleibt und nach der Wahl diese einfach nicht annimmt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich bin mir überhaupt nicht sicher und verärgert zusätzlich. Liebe Grüße

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Community-Antworten (5)

S
seehas

04.04.2022 um 13:54 Uhr

Der Kollege bleibt auf der Liste, er nimmt die Wahl nicht an wenn er gewählt wird.

J
John_

04.04.2022 um 13:54 Uhr

Sobald die Liste beim WV eingereicht wurde können die Listenführer oder Kandidaten sie nicht mehr von sich aus ändern.

Der Kollege hat also Pech. Alles was ihm bleibt, ist das der die Wahl dann nicht annimmt.

E
enigmathika

04.04.2022 um 13:55 Uhr

Nein, da kommt er erst nach der Wahl wieder raus. Er braucht dann einfach nur das Amt nicht anzunehmen. Die abgegebene und für gültig erklärte Liste kann jetzt nicht mehr geändert werden.

C
celestro

04.04.2022 um 13:55 Uhr

Wenn die Listen vom WV geprüft wurden und jetzt veröffentlich werden sollten, ist es zu spät. Der Kandidat kann seine Kandidatur nicht mehr zurücknehmen.

Ja es ist richtig, das der Kandidat die Wahl nachher nicht annehmen muss. Das er drauf bleibt ist aber zwingend ... egal wie er das findet.

S
sebarudo

04.04.2022 um 13:57 Uhr

Vielen Dank für die schnellen und eindeutigen Antworten. LG

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