Rücknahme der Kandidatur - möglich, solange die Listen noch nicht öffentlich ausliegen und alle Unterstützer zustimmen?
Hallo!
Jetzt ist es bei uns passiert. Kurz vor Abgabeschluss wurden noch zwei Listen abgegeben und wir haben zum ersten Mal eine Listenwahl. Allerdings haben sich jetzt zwei Kollegen bei mir (Wahlvorstand) gemeldet. Sie möchten gerne ihren Kandidatur auf einer dieser Listen zurückziehen. Nach ihrer Meinung ist das möglich, solange die Listen noch nicht öffentlich ausliegen und alle Unterstützer zustimmen. Ich denke aber, dass eine einmal gegebene Zustimmung kann nicht mehr widerrufen werden., oder???
Community-Antworten (7)
25.01.2010 um 11:29 Uhr
Liste abgegeben ist abgegeben! Die Kandidaten werden ja nach der Wahl gefragt ob sie das Amt annehmen wollen und da können die sich ja dagegen aussprechen.
25.01.2010 um 11:34 Uhr
Werweisswas, versteh ich das richtig, dass die Kandidaten auf 2 Listen vertreten sind???
25.01.2010 um 11:39 Uhr
Nee, die Kandidaten sind nur auf einer Liste eingetragen und jetzt nicht mehr so motiviert, weil die Stimmung im Betrieb aufgrund der erstmaligen Listenwahl mies ist. Jetzt wollen diese Kandidaten nicht mehr - wie die Initiatoren der zweiten Liste - als Sündenböcke für die Verpasste Perönlichkeitswahl herhalten.
25.01.2010 um 11:45 Uhr
Ja das ist Demokratie! Gut das die Kandidaten zurück treten wollen wenn die jetzt schon kein Kampfgeist besitzen was soll dann erst werden wenn sie gewählt würden.
25.01.2010 um 12:01 Uhr
@BrumbärTosca, genau.....
25.01.2010 um 12:03 Uhr
Sie müssen aber erst gewählt werden um dann die Wahl nicht anzunehmen. Streichen geht nicht...auch wenn sie es noch so sehr meinen.
25.01.2010 um 12:04 Uhr
@werweisswas Das ist der Stoff aus dem die Wahlträume sind: Eine Liste, die sich sicher war, als die eine Liste eine Persönlichkeitswahl initiiert zu haben, bekommt die GG-geschützte Listenwahl aufgedrückt. Gut! Jetzt kippt die Stimmung in der Belegschaft, zwei der Listenwahlinitiatoren wollen zurücktreten und die Belegschaft ist sauer.
Ausbaden heisst es nun und nicht zurücknehmen und nicht streichen.
Interessant ist einzig und allein, wie der WV jetzt zügig die betriebliche Öffentlichkeit über die absolute Korrektheit und Gesetzeskonformität der Listenwahl informiert.
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