Erstellt am 04.04.2022 um 09:39 Uhr von seehas
Nein, das ist nicht zwingend.
Erstellt am 04.04.2022 um 09:49 Uhr von Enigmathika
Nicht unbedingt. Sie können es aber sein.
Nachtrag: Ich habe jetzt erst gesehen, dass es um den Betriebsratsvorsitz geht und nicht um den Betriebsrat. (zu oberflächlich gelesen)
Hier gilt ebenfalls: Weder der Listenführer noch die Nummer 1 auf der Wahlvorschlagsliste hat automatisch Anspruch darauf, für den BR-Vorsitz zu kandidieren.
Erstellt am 04.04.2022 um 10:15 Uhr von celestro
Nein, sind sie nicht automatisch. Die Listenführer können sich für den Vorsitz zur Wahl stellen, müssen es aber nicht. Und automatisch sind sie auch nicht Kandidat dafür.
Erstellt am 04.04.2022 um 10:44 Uhr von Relfe
erstmal müssen die überhaupt als BRM gewählt werden
Erstellt am 04.04.2022 um 15:01 Uhr von UdoWoe
Alle gewählten BR-Mitglieder können sich in der konstituierenden Sitzung als BR-Vorsitzender vorschlagen oder sich vorschlagen lassen. Das dann neue BR-Gremium wählt anschließend den neuen BR-Vorsitzenden.
Egal ob das BR-Mitglied mit einer Stimme (rein theoretisch) oder mit allen Stimmen der Belegschaft gewählt wurde. Anspruch hat keiner, nur weil er Listenführer oder die meisten Stimmen hat. Die Person muss es auch wollen....
P.S.: Natürlich ist auch immer die weibliche Form gemeint.