Erstellt am 16.03.2006 um 13:32 Uhr von Franz-Josef
Wenn der MA von der Liste abgelehnt wird, macht er halt eine eigene Liste
;-)
Erstellt am 16.03.2006 um 13:34 Uhr von filou
damit ist mir leider nicht geholfen.Darf er abgelehnt werden, oder nicht?
Erstellt am 16.03.2006 um 13:36 Uhr von nidis
Ja darf er. Und wie schon Franz-Josef schreibt, kann der MA eine eigene Liste erstellen.
Erstellt am 16.03.2006 um 13:47 Uhr von DocPille
Das was der BR macht ist nicht gesetzlich.Das verstösst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Listenführer darf ihn ablehnen.
Erstellt am 16.03.2006 um 16:43 Uhr von rainerzwo
ich gehe mal davon aus, dass der "langjährige Mitarbeiter-Kandidat" hier auf eine Liste augenommen werden möchte, die von den BR-Mitgliedern dominiert ist.
Wenn also diese Gruppe zusammen eine Liste gründet ist das rechtlich ok.
Wenn diese Gruppe entscheidet, dass der langjährige Mitarbeiter-Kandidat erst nach bestimmten -selbst gesetzten- Bedingungen mit auf die Liste kommt, dann kann man da seine Meinung zu haben. Aber nach welchen Kriterien welche Gruppe auch immer beschließt, weitere mit aufzunehmen entscheidet sie halt selbst. Daher wohl kaum rechtlich zu beanstanden.
@docPille: Ich kann da keinen Grundsatz auf Gleichbehandlung finden...
Erstellt am 16.03.2006 um 17:03 Uhr von w-j-l
Wie groß ist denn Euer Betrieb?
Nach welchem Wahlverfahren muss/soll gewählt werden? Regulär oder vereinfacht?
Erstellt am 21.03.2006 um 10:23 Uhr von filou
etwas unter 1.000 Mitarbeiter,
es gibt Listenwahl.