Hallo,
ich bin Wahlleiter für eine anstehende Betriebsratswahl am 04. April 2006.
Voraussichtlich werden mehrere Listen eingehen, also Verhältniswahl!
Nun ist eine Liste eingegangen, als Lístenführer ist einer von zwei Stellvertetern des Wahlvorstandes benannt.
Darf dieses Mitglied weiterhin im Wahlvorstand tätig sein?
Wie muss ich vorgehen, wenn ein Ersatzmitglied für den Wahlvorstand benannt werden muss!