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Darf ein Wahlvorstandsmitglied gleichzeitig Listenführer sein?

H
HZL
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Wahlleiter für eine anstehende Betriebsratswahl am 04. April 2006. Voraussichtlich werden mehrere Listen eingehen, also Verhältniswahl! Nun ist eine Liste eingegangen, als Lístenführer ist einer von zwei Stellvertetern des Wahlvorstandes benannt. Darf dieses Mitglied weiterhin im Wahlvorstand tätig sein? Wie muss ich vorgehen, wenn ein Ersatzmitglied für den Wahlvorstand benannt werden muss!

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Community-Antworten (1)

H
Heini

22.02.2006 um 21:59 Uhr

Ein Mitglied des Wahlvorstandes darf seine eigene Liste erstellen und auch Listenführer sein. Du oder der Wahlvorstand dürfen keine Ersatzmitglieder ernennen. Der BR oder in einer Wahlversammlung hätten diese mit ernannt/gewählt werden müssen.

Auf Beschluß des Wahlvorstandes können Wahlhelfer ernannt werden, die bei der eigentlichen Wahl helfen dürfen.

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