Rückumschlag
Wir haben einen Rückumschlag erhalten. Es ist aber nicht der von uns verschickte Freiumschlag. Sondern ein vom Wähler eigener. Absender darauf und auch "schriftliche Stimmabgabe" Ist dieser gültig? Darf ich ihn aufmachen? Vielleicht ist das Original innen?
Community-Antworten (8)
03.04.2022 um 22:50 Uhr
Denke schon, vielleicht wurde der ORIGINAL Umschlag beschmutzt oder beschädigt. Wenn ihr ihn öffnet und sonst alles ok ist würde ich das akzeptieren. Es kommt ja nur drauf an ob das was innen ist seine Richtigkeit hat.
04.04.2022 um 10:31 Uhr
Soweit ich weiß ist diese Stimmabgabe ungültig.
04.04.2022 um 10:34 Uhr
ich bin auch eher bei ungültig.
04.04.2022 um 10:54 Uhr
Der Rückumschlag ist imho unwichtig. Ob jetzt der vom WV beigefügte Rückumschlag, ein anderen Umschlag oder ein Päckchen ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass in diesem verschlossenen Umschlag die persönliche Erklärung, sowie der Stimmzettelumschlag (verschlossen) liegt.
Vor dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz waren ja sogar Stimmzettelumschläge vorgeschrieben. Das ist ja jetzt im § 11 (1) WO weggefallen (nur noch gefaltet) DAs sehe ich zwar gerade bei Briefwahl als problematisch an - aber es zeigt, dass der Gesetzgeber ein ganzes Stück von der "vorherigen Strenge" abweicht.
04.04.2022 um 10:59 Uhr
Kjarrigan, bei Briefwahl braucht es die Stimmzettelumschläge noch. Die werden erst nach Prüfung der persönlichen Erklärung geöffnet und der gefaltete Stimmzettel geht zu den anderen in die Wahlurne.
Stimmzettelumschläge sind nur für die Stimmabgabe vor Ort entfallen.
04.04.2022 um 12:28 Uhr
"Der Rückumschlag ist imho unwichtig. Ob jetzt der vom WV beigefügte Rückumschlag, ein anderen Umschlag oder ein Päckchen ist nicht entscheidend."
Laut Fitting §25 WO Rn4 und §26 WO Rn4 ist eine Stimmabgabe nicht ordnungsgemäß, wenn der vom WV übersandte Rückumschlag nicht verwendet wurde.
Ich kann nachvollziehen, dass man diese Vorschrift unsinnig findet. Daran halten sollte man sich aber trotzdem.
04.04.2022 um 13:19 Uhr
Das Urteil auf das RN 4 zu § 25 WO verweist ist aus 1959 !
Ich hatte auch nicht geschrieben, das es unsinnig ist, sondern eher unwichtig ist.
ES kommt auf die Wahrung des Wahlgeheimnisses an. Der Freiumschlag dient nicht dazu.
Persönlich (als WV) würde ich auch immer ! für beide Arten (Persönlich) und Briefwahl - Stimmzettelumschläge nutzen, sonst hat man den "Laschet Effekt" oder bei der Herausnahme des Stimmzettels aus dem Briefwahlstimmumschlag ist dieser anderes (lesbar) gefaltet - das führt nur zu Unstimmigkeiten.
Aber wahrscheinlich wird die nähere Zukunft uns da das eine oder andere Urteil bescheren, und wir können das dann besser einordnen.
04.04.2022 um 13:57 Uhr
Der WV hat sich an die Regeln zu halten. Ob das Urteil von 1959 ist oder von 2022 ist irrelevant. Die Rechtsprechung gilt, bis sie von neuerer abgelöst wird.
Verwandte Themen
Rückumschlag für Versand aus dem Ausland vorfrankieren?
ÄlterHallo, wir haben einen neuen Mitarbeiter, der dauerhaft im Ausland wohnt. Versand der Wahlunterlagen zu ihm ist kein Problem. Anders sieht es mit dem Rückumschlag aus. Müssen wir den Rückumschlag f
Kennzeichnung Freiumschlag f. Rückversand Briefwahlstimme möglich?
ÄlterEs geht bei meiner Frage um den Rückumschlag, mit dem der Wähler die Unterlagen (persönl. Erklärung und Wahlumschlag mit Stimmzettel) zurückschicken soll. Klar ist, dass der Wahlvorstand einen vor
Stimmabgabe am Wahltag trotz beantragter Briefwahlunterlagen
ÄlterHallo, wir haben ein Problem mit der Durchführung der Briefwahl. In unserer Wahlschulung wurde erzählt, dass Briefwähler das Recht haben, am Tag der Stimmabgabe auch persönlich Ihre Stimme im Wahlbü
Briefwahl-Rückumschlag ohne Vermerk und Absender verschickt
ÄlterWenn Briefwahlunterlagen auf Anforderung an Wahlberechtigte versendet wurden, auf dem frankierten Rückumschlag jedoch der Vermerk "schriftliche Stimmabgabe" sowie der Absender fehlt - welche Folgen ha
Briefwahlunterlagen nicht bei allen Wählern angekommen
Guten Morgen zusammen, ich muss leider etwas "ausschweifender" meine Frage stellen. Explizit würde mich interessieren inwieweit eine BR-Wahl, aufgrund nicht rechtzeitig eingegangener Briefwahlunterla