Erstellt am 03.04.2022 um 10:36 Uhr von Saft
Man kann einen BR nur absetzten , wenn er seine Arbeit nicht richtig oder gar nicht macht.
Als Grund zu sagen es gibt immer Ärger ist nicht ausreichend, denn Chefs und BR sind halt nicht immer der gleichen Meinung.
Erstellt am 03.04.2022 um 16:03 Uhr von EDDFBR
Im übrigen würde ich mal ernsthaft eure Wahrnehmung des BR hinterfragen. Was soll euch eine Wahl denn über die Arbeit des BR zeigen??? Noch gar nichts, denn der BR arbeitet ja noch gar nicht.
Dass in der Anfangsphase eine Unruhe zwischen Chef und BR herrscht ist nicht ungewöhnlich. Viele Arbeitgeber müssen sich erstmal dran gewöhnen, dass sie in ihrem Unternehmen kein Sonnenkönig mehr sind, sondern der Betriebsrat in vielen Bereichen mit zu bestimmen hat. Da braucht es etwas, bis sich ein Verhältnis einspielt.
Ihr solltet die erste Betriebsversammlung dazu nutzen, dem Betriebsrat Vorschläge zu machen, an welchen Punkten er die Situation im Betrieb verbessern kann. Hier könnt ihr auch (berechtigte) Kritik anbringen.
Aber auf jeden Fall solltet ihr froh sein, dass ihr einen BR habt. Denn mit einem BR sind viele Dinge regelbar, die ohne einen BR einfach nach Gutsherrenart durch den Chef bestimmt werden können.
Erstellt am 04.04.2022 um 07:10 Uhr von Relfe
ihr könnt einen BR nicht abwählen. (um deine Frage zu beantworten)
Der Kollege meinte sicher den §23 (1) BetrVG der besagt:
1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer ... können beim Arbeitsgericht ..... die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. (gekürzt auf deine Fragestellung)
d.h. Du musst min 25% aller wahlberechtigten AN zusammenbekommen und dann müsst ihr gemeinsam beim Arbeitsgericht die Auflösung beantragen, wozu ihr aber beweisen können müßt, dass der BR gegen seine Pflicht grob verstößt.
Das wird so kurz nach der Wahl kaum möglich sein, das ihr bei ArbG damit durchkommt. Der BR hatte ja noch gar keine Zeit sich richtig einzuarbeiten und Lehrgänge zu besuchen.
Außerdem würde das Gericht nach der Auflösung direkte Neuwahlen anordnen und dann können dieselben Personen wieder gewählt werden, die ihr jetzt auch im BR habt.
Und irgendeiner hat diesen BR ja gewählt und die würden den BR auch nochmal wählen.
Abgesehen davon glaube ich nicht, das Du die 25% für den Antrag beim ArbG zusammen bekommst, weil die Mehrheit hat diesen BR ja gewählt.
Und finde Dich damit ab, das ihr immer einen BR behalten werdet, solange sich Kandidaten finden die das machen möchten. So ist die Gesetzeslage.