Erstellt am 18.04.2018 um 20:59 Uhr von celestro
§ 12 Abs. 1 Nummer 2 WO:
"Die Wahlurne muss vom Wahlvorstand verschlossen und so eingerichtet sein, dass die eingeworfenen Wahlumschläge nicht herausgenommen werden können, ohne dass die Urne geöffnet wird."
und weiter:
§ 12 Abs. 2 WO:
"Während der Wahl müssen immer mindestens zwei stimmberechtigte Mitglieder des Wahlvorstands im Wahlraum anwesend sein; sind Wahlhelferinnen oder Wahlhelfer bestellt (§ 1 Abs. 2), so genügt die Anwesenheit eines stimmberechtigten Mitglieds des Wahlvorstands und einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers."
ist ja schön, daß die Listenführer das gerne so WOLLEN, aber ein Anrecht darauf haben Sie nicht. Als WV würde ich den Kollegen vermutlich den Vogel zeigen .... ;-)
Erstellt am 18.04.2018 um 21:38 Uhr von Pjöööng
"Sie wollen die Urne verplomben und die Plombe mitnehmen .
Sie wollen dann zur Auszählung eingeladen werden und die Plombe mitbringen"
GRÜBEL!
Erstellt am 18.04.2018 um 21:54 Uhr von teufel
Ja.
Die sind nicht ganz knusper.
Die sagen wir haben schon bei der letzten Wahl betrogen .
Aber Wahlvorstand wollte keiner machen.
Erstellt am 18.04.2018 um 22:01 Uhr von celestro
"Aber Wahlvorstand wollte keiner machen."
Typisch !
"GRÜBEL!"
Stimmt ja ... die Plombe mitnehmen wäre schon reichlich dämlich ... ^^
Erstellt am 18.04.2018 um 22:06 Uhr von Pjöööng
"Die sagen wir haben schon bei der letzten Wahl betrogen ."
Dann sollen sie halt die Wahl anfechten.
Erstellt am 18.04.2018 um 22:26 Uhr von MaJoK
Wie wäre es die Wahlurne vor Beginn der Wahl auf (ohne) Inhalt zu überprüfen.
Eine Versiegelung mit Plombe ist nur vorgesehen, wenn die Wahl an mehreren Tagen durchgeführt wird oder zwischen verschiedenen Wahlorten transportiert wird.
Ihr könnt ja auch ein durchsichtiges Behältnis nutzen , die Stimmzettel sollen ja gefaltet werden :)
Alles andere hört sich mehr komisch an. :)
Erstellt am 18.04.2018 um 23:03 Uhr von celestro
"Ihr könnt ja auch ein durchsichtiges Behältnis nutzen ,"
Soll das ein Witz sein ?
Erstellt am 18.04.2018 um 23:03 Uhr von Pjöööng
Die durchsichtige Urne mit oder ohne Beleuchtung?
Auch der WV muss nicht über jedes Stöckchen springen welches ihm hingehalten wird.
Erstellt am 19.04.2018 um 07:06 Uhr von nicoline
*Ihr könnt ja auch ein durchsichtiges Behältnis nutzen , die Stimmzettel sollen ja gefaltet werden*
Was für ein vollkommen sinnentleerter Satz, besonders das mit dem Falten der Stimmzettel. OMG
Erstellt am 19.04.2018 um 07:20 Uhr von Erbsenzähler
Warum holt ihr nicht ein weißes Etikett (oder mehrere). Lasst die Unterschreiben. Klebt den Aufkleber auf die Kante der Urne. Geht schnell und einfach.
Beim öffnen der Urne für die Auszählung lasst ihr die Listenführer antanzen und sie sollen euch schriftlich bestätigen, dass das Etikett unbeschädigt ist.
Erstellt am 19.04.2018 um 09:28 Uhr von celestro
"Warum holt ihr nicht ein weißes Etikett (oder mehrere)."
Weil hier ein paar Vollpfosten dem WV Ihre Bedingungen diktieren wollen. Vogel zeigen und gut ist. Wenn Sie glauben, Sie könnten gegen die Wahl vorgehen, werden Sie bei Gericht eine Watsche bekommen, die Sie so schnell nicht vergessen werden.
Erstellt am 19.04.2018 um 11:35 Uhr von nicoline
An der Urne hat niemand anderes als der Wahlvorstand etwas zu suchen. Wenn sie versiegelt werden muss, entscheidet der WV wie und niemand anderes. Zur Auszählung muss man nicht einladen, die ist öffentlich. Und den Listenführern gehört mal gehörig die Meinung gegeigt! Und der WV soll sich nicht so verunsichern lassen!
Erstellt am 19.04.2018 um 20:39 Uhr von teufel