Erstellt am 21.03.2006 um 15:25 Uhr von Fayence
Hallo Marianne,
die Wahlurne ist ZWINGEND zu versiegeln. Ansonsten ist eine erfolgreiche Wahlanfechtung so sicher wie das Amen in der Kirche!
Die Wahlurne sollte in einem abgeschlossenen Raum / Schrank verwahrt werden, zu dem Unbefugte keinen Zutritt haben.
Der/die Schlüssel müssen in der Verfügungsgewalt des Wahlvorstands verbleiben, vielleicht aufteilen!