Erstellt am 02.04.2022 um 00:27 Uhr von celestro
"kann ich trotz Krankheit kandidieren ?"
Ja!
"Und muss ich persönlich unterschreiben um zu kandidieren ?
Ja!
"Oder geht das postalisch oder per Mail ?"
Sofern es jemanden gibt, der einen Wahlvorschlag erstellt und Dich als Kandidaten netterweise in diesen Wahlvorschlag aufnimmt ... kannst Du die Zustimmung zur Kandidatur zu Hause schreiben und dann (persönlich unterschrieben) mit der Post zum Listenführer schicken.
Erstellt am 03.04.2022 um 08:14 Uhr von Alexagr
Guten Morgen ,
dh der Vorsitzende könnte mich drauf schreiben und ich würde postalischem mit einer Einverständnis mit Unterschrift dies bestätigen?
Erstellt am 03.04.2022 um 11:14 Uhr von celestro
Korrekt! So müsstest Du nicht extra zur Firma fahren, um die Unterschrift zu leisten.
Es muss aus Deiner Einverständniserklärung nur klar hervorgehen, wofür die gelten soll.
Erstellt am 04.04.2022 um 08:56 Uhr von Alexagr
Guten Morgen ,
Was genau müsste da drin stehen ?
Kandidatur Betriebsrat , Name? Adresse? Geburtsdatum ?? Noch was ??
Danke und Lg
Alexa
Erstellt am 04.04.2022 um 12:32 Uhr von §§reiter
Zitat von Alexagr
"Guten Morgen ,
Was genau müsste da drin stehen ?
Kandidatur Betriebsrat , Name? Adresse? Geburtsdatum ?? Noch was ??"
Frag Deinen Wahlvorstand! Letztendlich muss der das ja akzeptieren.
Ich hatte für die Kandidaten meiner Liste da einheitliche Vordrucke gemacht. Mit "Bestätigung der Kandidatur zur BR-Wahl 2022 für *Name des Betriebs*", Name, Geburtsdatum und (Betriebs)Abteilung des Kandidaten und natürlich der Name der Liste und die fortlaufende Nummer des Kandidaten auf der Liste.
Erstellt am 04.04.2022 um 14:25 Uhr von celestro
Deine private Adresse geht niemanden etwas an und würde auf dem Wahlvorshclag normalerweise nicht draufstehen. Daher sehe ich nicht, wieso die auf dieser Zustimmungserklärung drauf sein müsste.
Was der §§reiter da schreibt ist ein guter Punkt.
Erstellt am 04.04.2022 um 14:42 Uhr von Alexagr
Hallo,
Habe die Info vom BR Vorsitz das ein pdf mit Unterschrift nicht ginge UND seine Liste schon geschlossen sei ? Und da ich diese im Original bis heute 17 Uhr nicht vorlegen würde, könnte ich nicht kandidieren !! Das sind ja 2 verschiedene Schuhe oder ? Was jetzt ist die Liste voll oder fehlt jetzt das Original ?
Lg Alexa
Erstellt am 04.04.2022 um 14:58 Uhr von relfe
bei Personenwahl gibt es keine "volle Liste", bei Listenwahl entscheidet ja die Liste wer auf ihr kandidieren darf.
Also bei Personenwahl musst Du rechtzeitig deine Kandidatur mit Stützunterschriften einreichen, dann wird die Liste erweitert (soweit die Prüfung keinen Formfehler ergeben hat)
Bei Listenwahl reichst Du ggf. einen eigene Liste mit Stützunterschriften ein, ebenfalls rechtzeitig und diese wird dann geprüft auf Formfehler seitens des WV.
also bis 17:00 Uhr (wenn das denn so korrekt ist) eines von beiden bei Ihm im Original einreichen oder einreichen lassen.
Du darfst trotz Krankheit (soweit es deine Krankheit zulässt) die Kandidatur beim WV abgeben, auch persönlich.
Erstellt am 04.04.2022 um 15:16 Uhr von celestro
Wenn der Listenführer die Liste schließt und bis dahin Deine Unterlagen nicht vorliegen, ist das traurig, aber nicht zu beanstanden. Es laufen ja Fristen und der Kollege muss seine Liste ja irgendwann auch beim Wahlvorstand einreichen.
P.S. so gesehen kann eine Liste niemals "voll" sein. Man kann immer noch weitere Namen dazu schreiben. Aber ob das Sinn macht, ist eine ganz andere Sache.
Erstellt am 04.04.2022 um 15:19 Uhr von Alexagr
Ich weiß nicht mal ob Listen oder Personenwahl ? Woher weißt ich das denn ?
Ich bin ja krank und krieg nichts mit.
Erstellt am 04.04.2022 um 15:23 Uhr von celestro
Ob Listen oder Personenwahl entscheidet sich danach, ob 1 Liste eingereicht wird (dann Personenwahl) oder mehrere (dann Listenwahl). Es sei denn, Euer Betrieb ist so klein, dass das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung kommt. Da ist es immer Personenwahl.
Die Information über das Wahlverfahren würde im Wahlausschreiben stehen.
Erstellt am 04.04.2022 um 15:25 Uhr von Alexagr
Im wahlausschreiben steht 4.4.2022 , 17 Uhr .
Erstellt am 04.04.2022 um 15:27 Uhr von relfe
im Wahlausschreiben steht auch wie die Wahl ausgeführt wird, schau mal nach.
da steht nicht nur : 4.4.2022 17 Uhr
abgesehen davon:
reich einfach deine Kandidatur mit den Stützunterschriften ein, nenn das ganze "Liste-Gabi" (oder irgendwie anders) es ist jetzt 15:30 Uhr, sonst hängst Du hier noch online wenn die Einreichungsfrist verstrichen ist.
sollte es Personenwahl sein, wird dein Name dann dazugefügt oder Du hast eine Liste für Dich alleine und alle anderen stehen evt auch auf einer Liste (die ggf. dann ungültig sein könnte, wegen Formfehler wenn die keine Reihenfolge festgelegt haben, weil sie von Personenwahl ausgehen)
Erstellt am 04.04.2022 um 15:33 Uhr von Alexagr
Hallo,
Nein der Betrieb ist größer . Es steht da …
die Wahlberechtigten AN werden aufgefordert vor Ablauf von 2 Wochen bis … Vorschlagslisten beim Wahlvorstand einzureichen.
Die Listen müssen von mind. 10 Wahlberechtigten AN unterzeichnet sein
Erstellt am 04.04.2022 um 15:57 Uhr von celestro
Dann wirst Du vermutlich bis heute 17 Uhr keinen gültigen Wahlvorschlag mehr zusammen bekommen. Tut mir leid, aber ist dann halt so.
Bist Du Langzeitkrank? Dann hätte der WV Dir das Wahlausschreiben ggf. per Post zuschicken müssen.