Erstellt am 28.03.2022 um 09:52 Uhr von seehas
Wo steht es geschrieben, dass alle WV anwesend sein müssen?
Erstellt am 28.03.2022 um 09:56 Uhr von celestro
"Die Stimmenauszählung muss durch den gesamten Wahlvorstand erfolgen. Wurde in mehreren Wahllokalen gewählt, müssen alle Wahlurnen in ein Wahllokal gebracht werden. Die Auszählung kann erst dann beginnen, wenn der gesamte Wahlvorstand anwesend ist. Eine Auszählung der Stimmen durch einzelne Wahlvorstandsmitglieder ist unzulässig, selbst wenn Wahlhelfer mitwirken.
https://www.betriebsratswahl.de/stimmenauszaehlung-betriebsratswahl"
Das gilt zwar für das normale Wahlverfahren, dürfte analog aber auch bei Euch anwendbar sein. Ich hoffe, ihr habt Ersatzmitglieder bestimmt. Wenn nicht, dann mal ganz schnell nachholen.
Wieso gibt es überhaupt 5 WVM?
P.S. In dem Text geht es natürlich nur um die Auszählung. Bei der Wahlversammlung muss mMn auch nicht der komplette WV die ganze Zeit anwesend sein.