Hallo,
bei uns im Betrieb ist die Ehefrau vom Geschäftsführer im Unternehmen als Abteilungsleiterin tätig.
Grundsätzlich sind wir als BR nicht für sie zuständig wenn es zum Streitfall mit anderen Koll*gen kommt.
Vor den anstehenden BR Wahlen nun die Frage: ist die Ehefrau vom GF wahlberechtigt?