Erstellt am 12.12.2011 um 07:51 Uhr von Fliegenlarve
Hallo wölffin,
>>wir sind jetzt noch 12 Mitglieder wann müssen wir Neuwahlen einleiten?
Unverzüglich => bedeutet: ohne schuldhafte Verzögerung. Schuldhafte Verzögerung wäre festzustellen, wenn ihr wochenlang oder monatelang gar nichts tut. Wenn ihr Euch aber jetzt auf die Suche begebt, um Mitglieder für einen WV zu finden, diesen dann auch zügig bestellt und der sich schulen läßt, wäre das "ohne schuldhafte Verzögerung". Ihr seid nicht verpflichtet, Euch vor Schnelligkeit überschlagen ;-)) l
Erstellt am 12.12.2011 um 09:56 Uhr von gironimo
siehe auch § 13 Abs 2 BetrVG zum Zeitpunkt der Wahlen (und die Kommentare dazu, z.B. Fitting, Däubler oder andere)