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konstituierende Sitzung Terminfindung

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emstein
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo alle Forumianer, Der Termin zur konst Sitzung wird innerhalb der ersten Woche nach der Wahl bekanntgegeben. Der Wahlvorstand möchte soviele neue BR Mitglieder einladen. Der Wahlvorstand möchte verhindern, dass in der konst Sitzung 40% Nachrücker teilnehmen, die evt bei der Wahl zum Vorsitzenden einen entscheidenen Einfluss nehmen würden. Folglich sollten so wenig wie mögliche Nachrücker geladen werden. Am besten keine. Diese Vorgehensweise ist doch rechtlich sicher, oder? Auf eure Einschätzung und Antworten würde ich mich freuen. Mit freudlichen Grüßen Matis

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Community-Antworten (9)

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celestro

23.03.2022 um 11:37 Uhr

Der WV hat zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Joah ... man kann natürlich ein bißchen danach gucken, das möglichst viele "reguläre" BRM teilnehmen. Hauptsache, der WV überteibt es hier nicht. :-D

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IlkaB

23.03.2022 um 12:34 Uhr

Der Wahlvorstand lädt ein wie zu einer normalen Betriebsratssitzung. Die gewählten Mitglieder also und für jeden, der sich für verhindert erklärt wird ein Ersatzmitglied geladen. So lange die Nachrücker nicht in der Mehrheit sind, kann die Sitzung wie geplant stattfinden; ansonsten muss ein anderer Termin gefunden werden, an dem es der Mehrheit der Betriebsräte möglich ist, selbst teilzunehmen.

Der Teilnehmerkreis liegt nicht im persönlichen Ermessen des Wahlvorstandes.

So haben wir's in der Schulung gelernt (DGB)

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Relfe

23.03.2022 um 12:35 Uhr

darüber sollte sich der WV mal keine Gedanken machen, den BRV kann man auch wieder abwählen. Und wenn aufgrund der Ersatzmitglieder der "falsche" zum BRV gewählt wurde, dann wird das auch passieren. Abgesehen davon hat sich der WV neutral zu verhalten, d.h. auch auf die Wahl des BRV darf er keinen Einfluß nehmen, was er mit dieser Verhaltensweise ja machen würde.

@Ilka: wieso dürfen die EBRM nicht in der Mehrheit sein? Sitzungen wären auch mit 100% EBRM ok. Wie sollte das sonst bei einem 1er oder 3er-BR praktisch funktionieren? bei der konstituierenden Sitzung müssen 2 reguläre BRM anwesend sein, damit ein BRV und ein stellv BRV gewählt werden können, aber der Rest kann EBRM sein.

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IlkaB

23.03.2022 um 12:49 Uhr

Tja, das steht so ohne weitere Erklärung in den Schulungsunterlagen - und wurde in der Schulung weder näher erläutert noch hinterfragt.

Ich stelle es mir nur gerade schwierig vor, eine konstituierende Sitzung (sinnvoll) abzuhalten, wenn nur Ersatzmitglieder am Tisch säßen...

Und zu deiner Frage mit den ganz kleinen Gremien: die finden leichter einen gemeinsamen Termin...

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celestro

23.03.2022 um 12:50 Uhr

@Relfe

Naja ... hier geht es ja um die konstituierende Sitzung. ;-)))

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Relfe

23.03.2022 um 13:42 Uhr

@Ilka + @celestro die Sinnhaftigkeit eine konstituierenden Sitzung, wenn nur 2 reguläre BRM oder einer sonstigen Sitzung mit nur EBRM ist natürlich nicht gegeben, würde ich mal behaupten. Aber @Ilka schrieb: "So lange die Nachrücker nicht in der Mehrheit sind, kann die Sitzung wie geplant stattfinden; ansonsten muss ein anderer Termin gefunden werden, an dem es der Mehrheit der Betriebsräte möglich ist, selbst teilzunehmen." das ist meines Erachtens rechtlich so nicht korrekt und der TE fragte nach "rechtlich korrekt"

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emstein

29.03.2022 um 10:11 Uhr

Hallo Alle, Vielen Dank für eure Meinung und Denkanstöße. Wir haben jetzt ein Ersatzmitglied geladen. Für die krankheitsbedingt nicht teilnehmenden gewählten Betriebsräte werden wir ein Vorstellungsrunde vor der konst Sitzung organisieren. Mit freundlichen Grüßen

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Relfe

29.03.2022 um 10:53 Uhr

"Für die krankheitsbedingt nicht teilnehmenden gewählten Betriebsräte werden wir ein Vorstellungsrunde vor der konst Sitzung organisieren."

wie geht das denn? werden bei euch krankheitsbedingte Abwesenheiten vorher geplant?

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celestro

29.03.2022 um 11:45 Uhr

Vielleicht über Teams, Zoom etc....

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