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Wahl eines neuen BRV nach Rücktritt - Unverzügliche Neuwahl?

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Cyber99
Mai 2019 bearbeitet

Hallo Forum, unser BRV und eine weiteres Mitglied haben nach einem Disput mit der GF ihre Ämter niedergelegt. Die zwei Nachrücker sind bereits darüber informiert, dass Sie nun ständige Mitglieder des BR sind. Als Stellvertreter bin ich nun aufgefordert so schnell wie möglich zu einer Sitzung zur Neuwahl eines Vorsitzenden einzuladen. Nun ist die zeitnahe Terminfindung (9er-Gremium recht schwierig) und es gab bislang bei allen Terminvorschlägen Konflikte.

Nun ist es so, dass ich diese richtungsweisende Sitzung und Wahl gerne mit den ständigen Mitgliedern des Gremiums machen möchte, da ich die Meinung vertrete, dass der Vorsitzende durch diesen Kreis und nicht von weiteren Nachrückern gewählt werden sollte.

Das Gesetz sagt nun, dass die Neuwahl unverzüglich stattfinden muss. Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich nun sofort eine Sitzung einberufe und bei Verhinderung die Nachrücker einladen soll, oder ob ich so lange warten darf, bis wir einen Termin gefunden haben bei dem alle ständigen Mitglieder da sind. Wäre das dann auch noch unverzüglich? Keine Angst - der Termin käme dann nicht erst in einigen Monaten sondern schon innerhalb der nächsten 2 Wochen zustande.

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Community-Antworten (22)

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rtjum

08.05.2019 um 10:39 Uhr

was macht den Unterschied, ob du das mit Ersatzmitgliedern machen musst? Wie oft macht ihr den Sitzungen, kann das denn nicht auf der nächsten "normalen" Sitzung gemacht werden?

Und ich wünsche Dir dann mal viel Glück dass Du es wirst, bei Deinen Posts wäre das, so denke ich, ein großer und guter Fortschritt für Euer Gremiun.

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Cyber99

08.05.2019 um 10:44 Uhr

Zitat rtjum: "was macht den Unterschied, ob du das mit Ersatzmitgliedern machen musst?"

Ich denke es macht schon einen Unterschied, weil es eben um die Wahl des Vorsitzenden geht. Es ist ohnehin nicht so, dass sich jemand um das Amt reißt. Es wäre daher nicht gut wenn potenzielle Kandidaten wegen Verhinderung nicht anwesend sind - und die Ersatzmitglieder können das Amt des Vorsitzenden ja nicht annehmen.

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nicoline

08.05.2019 um 10:50 Uhr

Nun ist es so, dass ich diese richtungsweisende Sitzung und Wahl gerne mit den ständigen Mitgliedern des Gremiums machen möchte, da ich die Meinung vertrete, dass der Vorsitzende durch diesen Kreis und nicht von weiteren Nachrückern gewählt werden sollte. Kann ich gut verstehen!

der Termin käme dann nicht erst in einigen Monaten sondern schon innerhalb der nächsten 2 Wochen zustande. Ich glaube nicht, dass dir daraus ein Strick gedreht werden kann. Was soll passieren? Beschleunigen kann es niemand anderes und selbst wenn es zu irgend einer Art von "Anklage" kommen sollte, welche Konsequenz sollte daraus entstehen?

S
stehipp

08.05.2019 um 10:59 Uhr

Ich denke mal, ein Termin in den nächsten zwei Wochen ist in Ordnung. Ihr seid nicht handlungsunfähig, aktuell führst du den als Stellvertreter den BR. Ist aus meiner Sicht so, als ob der Vorsitzende im Urlaub ist. Ich würde einen Termin wählen, bei dem es die größte Schnittmenge gibt. Bei 9 BRs wird immer mal einer fehlen. Urlaub/ Krankheit/ sonstiges.

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Catweazle

08.05.2019 um 13:09 Uhr

Nicoline, "Was soll passieren?" Der Arbeitgeber könnte den BR ignorieren solange er keinen Vorsitzenden hat.

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Cyber99

08.05.2019 um 13:14 Uhr

Zitat Catweazle: "Der Arbeitgeber könnte den BR ignorieren solange er keinen Vorsitzenden hat."

Nur keine Sorge, der Arbeitgeber ignoriert uns auch, wenn es einen BRV gibt.

N
nicoline

08.05.2019 um 13:23 Uhr

Catweazle, Der Arbeitgeber könnte den BR ignorieren solange er keinen Vorsitzenden hat. Der BR hat z.Zt. einen Vorsitzenden.

C
Catweazle

08.05.2019 um 14:22 Uhr

Der Vorsitzende ist zurückgetreten, also gibt es keinen mehr. Die Neuwahl hat ohne schuldhaft Verzögerung stattzufinden. Zwei Wochen zu warten halte ich für sehr riskant.

N
nicoline

08.05.2019 um 15:30 Uhr

Catweazle, sag mal, alles gut bei dir? Solange kein neuer BRV gewählt ist, hat der BR einen stellv. Vors., der die Funktion des BRV wahrnimmt. Was schuldhaftes verzögern ist, stellt im Zweifelsfall ein Gericht fest und bis dahin ist der BRV allemal gewählt.

P
Pjöööng

08.05.2019 um 19:43 Uhr

Zitat (Cyber99): "Das Gesetz sagt nun, dass die Neuwahl unverzüglich stattfinden muss."

Hmmm.... Darf ich fragen wo das Gesetz das sagt?

N
nicoline

09.05.2019 um 11:33 Uhr

Stimmt, im Gesetz steht das nicht. In Kommentaren findet man die Aussage "so schnell wie möglich" und im Falle von Cyber sind das eben 14 Tage.

P
Pjöööng

09.05.2019 um 13:58 Uhr

Ok, eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht.

Im Fitting habe ich dazu auch nichts gefunden.

Däubler schreibt tatsächlich dass der Stellv in diesem Falle unverzüglich eine Sitzung einzuberufen hat, damit ein neuer Vorsitzender gewählt werden kann. Allerdings auch "nur" als Kommentarmeinung.

Von daher würde ich das nicht zu eng sehen. Wenn es gute Gründe gibt, etwas zu warten, dann wartet man eben. Es entsteht ja hierdurch niemandem ein Nachteil.

N
nicoline

09.05.2019 um 14:03 Uhr

Cyber99 mal nachgefragt, wie oft habt ihr denn Sitzung?

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Cyber99

09.05.2019 um 15:23 Uhr

Frage nicoline: "mal nachgefragt, wie oft habt ihr denn Sitzung?"

Na ja, so im Schnitt treffen wir uns ca. alle vier Wochen. Dieser Zeitabstand ist auch notwendig, damit wir auch garantiert alles vergessen haben, was wir in der Sitzung zuvor besprochen haben. Damit haben wir dann auch einen ganz tollen Rhytmus. Vier Wochen nichts tun, dann wieder ein bisschen bla-bla und dann wieder vier Wochen nichts tun. Daran kannste Dich gewöhnen.

Ihr versteht meine Ironie. Das ist nun wirklich nicht mein Anspruch, den ich an BR-Arbeit habe! Aber was soll ich nur tun?

N
nicoline

09.05.2019 um 15:33 Uhr

Cyber, na, dann ist ja eine BRV Wahl nach 14 Tagen in einer guten Frist bzgl. so schnell wie möglich bzw. unverzüglich., finde ich! Aber was soll ich nur tun? Stell dich zur Wahl als BRV und versuche bei Erfolg etwas zu ändern.

C
Cyber99

09.05.2019 um 15:42 Uhr

Zitat nicoline: Stell dich zur Wahl als BRV und versuche bei Erfolg etwas zu ändern.

Das kannst Du vergessen. Ich bin der leibhaftige Satan. Meine Telefondurchwahl ist die 666. Ich bin für die Geschäftsführung eine "Persona non grata" und das ist auch der Grund warum meine Kollegen mich nicht zum BRV machen werden.

Stell Dir vor ich habe die Tage zwei Aushänge am schwarzen Brett gemacht mit denen ich der Belegschaft a) mitgeteilt habe, dass der Vorsitzende und eine weitere Kollegin zurückgetreten sind und wer die Nachrücker sind und b) dass einer der Nachrücker auf sein Mandat verzichtet und nun der nächste Nachrücker dran ist. Das Gremium war über diese Vorgänge ja informiert. Nun ernte ich Kritik dafür warum ich ohne das Gremium zu informieren, diese Aushänge gemacht habe. Dazu fällt mir nichts mehr ein.

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rtjum

14.05.2019 um 12:44 Uhr

stell dich trotzdem zur Wahl, will doch wohl sonst eh keiner machen...

C
Cyber99

15.05.2019 um 15:31 Uhr

Kommentar rtjum: "stell dich trotzdem zur Wahl, will doch wohl sonst eh keiner machen..."

Hab ich natürlich gemacht, aber Du wirst es nicht glauben, da gab es, oh Wunder, doch tatsächlich noch einen Kandidaten der sich aufgeopfert hat. Nun haben wir endgültig den Bock zum Gärtner gemacht. Jetzt ist genau das arbeitgeberfreundlichste und gewerkschaftsfeindlichste Mitglied mit eindeutiger Mehrheit zum BRV gewählt worden. So ist Demokratie - oder hat da vielleicht jemand im Hintergrund die Fäden gezogen? In diesem Unternehmen ist wirklich Hopfen und Malz verloren!

N
nicoline

15.05.2019 um 19:56 Uhr

Cyber99 Gibt ja nun mehrere Alternativen:

  1. Die Situation aushalten
  2. Aus dem BR austreten
  3. Sich einen anderen AG suchen
C
Cyber99

15.05.2019 um 20:11 Uhr

@nicoline Ich halte das schon seit einiger Zeit aus und es hat sich weder für mich noch im BR etwas maßgeblich geändert. Daher spricht auch absolut nichts dagegen es weiterhin auszuhalten. Die Alternativen 2 und 3 scheiden aus diversen Gründen ohnehin aus. Für mich ist es nur immer wieder ärgerlich, zuschauen zu müssen, wie ein völlig nutzloser und pflichtwidrig agierender Betriebsrat nach der Pfeife des Arbeitgebers tanzt. Da bleibt mir nichts anderes übrig, als mich zurückzulehnen, meinen Kündigungsschutz zu genießen und die Dinge wohlwollend aus etwas Distanz zu beobachten.

N
nicoline

15.05.2019 um 20:47 Uhr

Cyber99 Na, wenn du meinst............

C
Cyber99

15.05.2019 um 22:18 Uhr

@nicoline ich würde auch lieber mitgestalten, und das erwarten viele Kollegen, die mich gewählt haben auch von mir. Aber auch die, die große Hoffnungen in mich gesetzt haben, haben mittlerweile erkannt, dass der Gestaltungsspielraum schlichtweg nicht vorhanden ist. Der Aufschrei des Entsetzens, der nach der heutigen Wahl aus einigen Ecken kam, war nicht zu überhören. Doch ändern tut das auch nichts. Drum ist´s vielleicht besser, die Dinge einfach mal laufen zu lassen. Ich habe jetzt über viele Monate alles gegeben und versucht auf anständige und ehrliche Weise einen guten Job zu machen. Leider vergebens!

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