Erstellt am 06.12.2011 um 19:36 Uhr von Kölner
@jakob
Wenn es keine Ersatz-BRM gibt, dann sind Neuwahlen angesagt. Die rechtliche Grundlage: § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG
Erstellt am 06.12.2011 um 20:02 Uhr von neskia
sind auch nur 5 Leute zur Wahl angetreten?
vielleicht löst die Frage in der Domstadt ein Lächeln aus, aber manchmal gibt es auch Überraschungen.
Erstellt am 07.12.2011 um 10:02 Uhr von rkoch
Oder falls Dir der Sinn Neskias Frage nicht aufgeht:
Gibt es noch Ersatzmitglieder?