120 Mitarbeiter = 7 Betriebsratmitglieder oder auch nur 5 BR möglich
Hallo. Da wir derzeit einen Betriebsrat wählen, hat sich bei einigen Beschäftigten die Frage gestellt, wie viele Betriebsratsmitglieder wir tatsächlich wählen MÜSSEN! Unser Betrieb besteht aus 120 Arbeitnehmern, folglich sind 7 Betriebsratsmitglieder in der Regel wählbar. Der Großteil der Angestellten möchte aber lediglich 5 wählen, da Sie es für ausreichend erachten. Dies wurde in einer Betriebsversammlung angesprochen und abgestimmt. Zur Wahl stehen genügend Mitarbeiter (über 15 Wahlvorschläge)! Müssen nun 7 gewählt werden oder kann die Betriebsversammlung sich auch für 5 Betriebsratsmitglieder entscheiden. Die Wahlkomission kann bisher keinen Grund vorbringen der dies verbietet bzw. weiß nicht ob man es auch so machen kann. Vielen Dank für die Hilfe.
Community-Antworten (5)
24.04.2014 um 16:25 Uhr
Hier MÜSST ihr 7 BRM wählen..
Hier steht ein Gesetz und dieses kann nicht einfach durch Abstimmung geändert werden.
Sonst würde es in Deutschlands Arbeiterwelt ganz anders ausschauen, wenn man das so machen könnte wie ihr vorhabt :) Arbeitgeberdruck auf Mitarbeiter usw...
Also ihr MÜSST 7 wählen wenn ihr genug Wahlbeteiligte habt.
PUNKT
24.04.2014 um 16:26 Uhr
Na lest Euch doch mal den §9 BetrVG durch da steht es genau drin. Zahl der Betriebsratsmitglieder ...101 bis 200 sind 7 Brm eine Abweichung kommt nur in Betracht wenn sich nicht genügend AN zur Wahl aufstellen lassen. Was bei Euch ja nicht der Fall ist.
Der Großteil der Angestellten will vielleicht auch bei Rot über die Ampel fahren ...Scheiss Gesetze :-)
24.04.2014 um 17:11 Uhr
Ohne jetzt kleinlich zu wirken, aber in den Gesetzen steht nie "müssen", lediglich "in der Regel"! Versteht mich nicht falsch, ich möchte genauso einen Betriebsrat, mir stellt sich nur die frage wozu ich 7 brauche für Dinge die auch 5 entscheiden können. Zuviele Köche verderben den Brei, bzw. 7 Leute = 7 Meinungen.
24.04.2014 um 17:18 Uhr
Hi,
wir sind 54 MA und müssen jetzt auch 5 BR-Mitglieder wählen. Wegen 4 MA! Wir sehen das eher als Bereicherung an. Frischer Wind, neue Sichtweisen, andere Meinungen und dann als Gremium vereint für die Mitarbeiter tätig sein. Kann nur als Bereicherung gesehen werden. Also auf gehts , je mehr BR`s desto vielfältiger euer Gremium und umso schlagkräftiger eure Argumente. Ihr könnt euch viel besser aufteilen. kleine Gruppen die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen können usw.
24.04.2014 um 17:40 Uhr
im § 9 BetrVG steht auch nicht "in der Regel zu wählen".
Der BR BESTEHT AUS steht da (in der Regel bezieht sich auf die Zahl der AN).
Und das ist ohne wenn und aber. Im Übrigen kann auf der Betriebsversammlung viel abgestimmt werden - es kann bestenfalls als Stimmungsbild gesehen werden. Der BR ist nicht daran gebunden, sich derartigen Abstimmungen zu unterwerfen. Und hier geht es ja auch nicht. Gesetz ist Gesetz.
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