Erstellt am 06.06.2006 um 11:26 Uhr von Kölner
Erstellt am 06.06.2006 um 11:28 Uhr von Ramses II
Naja,
wenn man die Begriffe etwas austauscht, dann ginge es schon.
Ersetze "GBR" durch "WV" und schon geht es.
Erstellt am 06.06.2006 um 11:36 Uhr von biene
Dies wurde bei der konstituirenden Sitzung beschlossen! Da der Wahlvorstand auch der alte und neue BR ist, kann man das wohl nicht zuordnen. Der GBR wurde während dieser Sitzung angerufen.
Erstellt am 06.06.2006 um 11:42 Uhr von Kölner
@Ramses II
Wie soll das nach einer stattgefundenen BR-Wahl gehen?
@biene
Die Macht eines GBR wird schon sowieso überschätzt - aber diesbezüglich absolut!
Erstellt am 06.06.2006 um 12:00 Uhr von biene
Hallo Kölner! Heißt das, daß die Wahl oder besser gesagt die jetzige Situation angefochten werden kann. Da der Anruf während der Sitzung erfolgte? Wie kann ich handeln?
Erstellt am 06.06.2006 um 12:47 Uhr von Angi1
Hallo biene,
solange es noch genügend Ersatzmitglieder gibt um einen 5 köpfigen BR zu stellen, muß dies auch getan werden, auch wenn man dann keine Ersatzmitglieder zur Verfügung hat.
Sind keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden, die nachrücken können und scheidet dann ein Mitglied endgültig aus dem BR aus (nicht bei zeitweiser Verhinderung), bleibt dessen Sitz unbesetzt. Es ist gemäß § 13 BetrVG Abs 2 Nr. 2 ein neuer BR zu wählen. Die Amtszeit des nicht mehr vollzähligen BR endet gemäß § 21 Satz 5 mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses für den neuen BR.
MfG
Angi1
Erstellt am 06.06.2006 um 13:11 Uhr von wanst
GBR sofort auf Schule schicken!!!
Wo gibts denn sowas?
Mal sehn, was die als nächstes beschließen.
Beschwerde kannst Du gegen den Beschluß erheben.
Und wenn es noch einen umhaut, muß neu gewählt werden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. ;o)
Halt Dich an Angi1 und das BetrVG
Erstellt am 06.06.2006 um 13:24 Uhr von Ramses II
Sollte der hochverehrte Herr Däubler etwa Unsinn geschrieben haben als er folgendes in einem dicken Buch notierte:
"Die Vorschrift des § 11 ist sinngemäß anzuwenden, wenn (...)
Entsprechendes gilt, wenn ... zwar genügend Wahlbewerber vorhanden sind, jedoch nach erfolgter Wahl so viele Wahlbewerber die Wahl nicht annehmen, daß die nach § 9 erforderliche Zahl von BR-Mitgliedern nicht erreicht wird. Auch in solchen Fällen ist § 11 sinngemäß anzuwenden (vgl. FHKE ...)"
Falsch ist natürlich dass das in Form eines Beschlusses in der konstituierenden Sitzun gemacht wurde. Dies wäre Aufgabe des Wahlvorstandes VOR der konstituierenden Sitzung gewesen.
Erstellt am 06.06.2006 um 13:33 Uhr von ekieh
Eine Wahl kannst Du im allgemeinen anfechten, wenn Fehler gemacht wurden. Frist: nach ordnungsgem. Bekanntgabe des Ergebnisses durch den WV 2 Wochen ! Wenn das Ergebnis allerdings nicht ordnungsgem. bekanntgemacht wurde, fängt die Frist gar nicht zu laufen an!
Also - wer hat wann welchen Fehler begangen?
Wen hat der WV denn im End-Ergebnis (nach der Nichtannahmefrist) als ordentlichen BR benannt?
Warens 5?
Wer wurde zur konstituierenden Sitzung geladen?
Wer hat teilgenommen und hat sich dann durch Anruf beim GBR bequatschen lassen?
Erstellt am 06.06.2006 um 13:33 Uhr von Kölner
@wanst
Warum soll ein GBR auf Schule geschickt werden?
Ich würde da eher das BRM zur Schulung schicken!
Erstellt am 06.06.2006 um 14:10 Uhr von biene
Hallo und Danke an alle! Das Problem ist, daß in der Zeit der Einspruchsfrist kein Wahlvorstand im Betrieb war (Urlaub und Krankheit). So ist der Wahlvorstand und amtierende BR erst bei der konstiuirenden Sitzung zusammengetroffen. Somit konnte der Wahlvorstand vor der Sitzung gar nicht handeln! Es wären nach dem die Wahl von einigen nicht angenommen wurde, nur noch 5 Mitglieder übrig und kein Ersatzmitglied! Diese 5 wurden vom GBR auf 3 feste BR-Mitglieder, sowie 2 Ersatzmitglieder bestimmt. Ob es einen Beschluß gab kann ich leider nicht nachvollziehen!
Erstellt am 06.06.2006 um 14:46 Uhr von Ramses II
Wenn noch 5 gewählte BRM vorhanden sind, dann darf nicht auf 3 reduziert werden!
Du hattest in der Frage geschrieben dass von den 8 Kandidaten die meisten (also mehr als 4) die Wahl nicht angenommen hätten. Deshalb ging ich davon aus dass es weniger als 5 BRM gäbe.
Erstellt am 06.06.2006 um 14:51 Uhr von biene
Das heißt, wenn alle 5 ordentliche Mitglieder wären, wäre das in Ordnung. Kann dies nachträglich noch geschehen? Somit hätte man keine Ersatzmitglieder mehr!
Erstellt am 06.06.2006 um 15:04 Uhr von Ramses II
biene,
da der Beschluss völlig unwirksam ist seid Ihr weiterhin ein 5köpfiger BR.
Erstellt am 06.06.2006 um 16:07 Uhr von biene
Wir waren also schon immer ein fünfköpfiger BR. Dem Aushang zufolge jedoch nicht. Wenn der BR jetzt einen erneuten Aushang macht, fühlen sich die MA erst recht verar...! Außerdem war ja dann die Aussage der GBR total falsch!!! Der müsste es doch besser wissen als Neulinge in diesem Bereich! Das Vertrauen meinerseits hat auf jeden Fall einen mächtigen Knacks bekommen!
Noch eine Frage anbei: Kann bei Nichtannahme der Wahl von den gewählten Mitgliedern, das Mitglied nachrücken, daß die geringste Stimmenanzahl hatte? Von 12 auf der Wahlliste ausgeschriebenen Personen haben 7 Pesonen die Wahl nicht angenommen, die Peson mit den wenigsten Stimmen (letzter Platz) ist nun Mitglied( lt. GBR Ersatzmitglied)!
Erstellt am 06.06.2006 um 22:37 Uhr von Ramses II
biene,
so ganmz klar ist mir der Sachverhalt immer noch nicht.
"Kann bei Nichtannahme der Wahl von den gewählten Mitgliedern, das Mitglied nachrücken, daß die geringste Stimmenanzahl hatte?"
Es geht (unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechtes) der Reihe nach, von oben nach unten. Wenn es aber z.B. so ist, dass es insgesamt 12 Kandidaten gab und 7 ihr Mandat nicht annehmen, dann kommt bei einem 5 köpfigen BR tatsächlich auch das Ersatzmitglied zum Zuge welches die wenigsten (aber mehr als keine) Stimmen bekommen hat.
Dass sich die Wähler dann "verar..." fühlen ist nachvollziehbar und liegt vermutlich daran dass sie tatsächlich verar... wurden.
Euer GBR sind sicherlich alles alte erfahrene freigestellte BR-Mitglieder die mittlerweile den Bezug zur Wirklichkeit verloren haben. Das kommt leider immer wieder vor.
Erstellt am 06.06.2006 um 23:15 Uhr von biene
Hallo Ramses II
Man muss dazu sagen, daß die Entscheidung nur vom GBR-Vorstand gefällt wurde!
Mittlerweile bin ich mir bei so viel Willkürlichkeit nicht mehr sicher ob ich im BR richtig bin!
Nun muss ich wohl anregen, daß die Ersatzmitglieder nun zu ordentlichen BR-Mitgliedern ernannt werden.
Ich bedanke mich auf jeden Fall für die Antworten, sie haben mir wirklich geholfen!
Erstellt am 06.06.2006 um 23:34 Uhr von Ramses II
biene,
dazu müssen die Ersatzmitglieder" nicht "ernannt" werden, sondern sie sind es und fertig! Falls das Euer BRV und/oder GBRV anders sieht, dann muss man ihn überzeugen. Eine hohe Überzeugungskraft haben hier Arbeitsrichter. Die Kosten des Verfahrens muss der Arbeitgeber tragen.
Falls Euer Arbeitgeber halbwegs verständig ist könntest Du auch mit ihm mal darüber reden. Er sollte eigentlich ein Interesse an der korrekten Zusammensetzung des BR und damit rechtswirksamer Beschlüsse haben.
Ansonsten: Gleich bei der ersten Schwierigkeit überlegen ob man irgendwo "richtig" ist ist nicht die Grundhaltung die gute Betriebsräte ausmacht.
Erstellt am 07.06.2006 um 20:15 Uhr von biene
Hallo Ramses II!
War gestern etwas frustriert wegen der Informationsflut. Ich werde mein bestes tun!!!
Erstellt am 07.06.2006 um 23:42 Uhr von Ramses II
biene,
sorry for that!
Wollte Dich mit meiner Informationsflut nicht frustrieren, soll nicht wieder vorkommen... ;-)