Erstellt am 01.11.2016 um 09:12 Uhr von gironimo
Bei Elternzeit ist man weiterhin BR und zählt also mit. Wenn jetzt einer geht, seid ihr aber nur noch 6 BR-Mitglieder - also Neuwahlen.
Bis zur Neuwahl bleibt ihr im Amt.
Allerdings wäre auch die alte Amtszeit im Frühjahr 2018 zu Ende.
Ein bischen zu lange, um es hinzuziehen.
Ihr müsst einen Wahlvorstand bestellen, der dann die weitere Planung der Wahl übernimmt.
Erstellt am 01.11.2016 um 09:13 Uhr von Hoppel
@ arnie
1. Frage: Müssen nun Neuwahlen durchgeführt werden ?
JA > § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG
2. Frage: Kann diese Rumpf-BR so weiter das Amt 3 Jahre durchführen (bis zur Neuwahl)
Der BR besteht noch immer aus 6 BRM, auch wenn das BRM in Elternzeit nicht aktiv ist.
Bis zur Neuwahl bzw. bis zur Verkündigung des Wahlergebnisses greift § 22 BetrVG
3. Frage: Wie müssen wir uns nun verhalten
Euer BR MUSS JETZT einen Wahlvorstand bestellen, der die Neuwahl unverzüglich einzuleiten hat