Müssen Neuwahlen durchgeführt werden ?
Neuwahlen ja oder nein Wahl September 2015 150 Arbeitnehmer 7 Betriebsratsmitglieder 0 Ersatzmitglieder
1 Mitglied seit 1 Monat in Elternzeit somit nur noch 6 Betriebsratsmitglieder aktiv jetzt ist 1 Betriebsratsmitglied ausgeschieden Somit sind wir nur noch 5 aktive Betriebsratsmitglieder.
- Frage: Müssen nun Neuwahlen durchgeführt werden ?
- Frage: Kann diese Rumpf-BR so weiter das Amt 3 Jahre durchführen (bis zur Neuwahl)
- Frage: Wie müssen wir uns nun verhalten
Community-Antworten (2)
01.11.2016 um 10:12 Uhr
Bei Elternzeit ist man weiterhin BR und zählt also mit. Wenn jetzt einer geht, seid ihr aber nur noch 6 BR-Mitglieder - also Neuwahlen.
Bis zur Neuwahl bleibt ihr im Amt.
Allerdings wäre auch die alte Amtszeit im Frühjahr 2018 zu Ende.
Ein bischen zu lange, um es hinzuziehen.
Ihr müsst einen Wahlvorstand bestellen, der dann die weitere Planung der Wahl übernimmt.
01.11.2016 um 10:13 Uhr
@ arnie
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Frage: Müssen nun Neuwahlen durchgeführt werden ? JA > § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG
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Frage: Kann diese Rumpf-BR so weiter das Amt 3 Jahre durchführen (bis zur Neuwahl) Der BR besteht noch immer aus 6 BRM, auch wenn das BRM in Elternzeit nicht aktiv ist. Bis zur Neuwahl bzw. bis zur Verkündigung des Wahlergebnisses greift § 22 BetrVG
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Frage: Wie müssen wir uns nun verhalten Euer BR MUSS JETZT einen Wahlvorstand bestellen, der die Neuwahl unverzüglich einzuleiten hat
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