Erstellt am 02.12.2011 um 09:45 Uhr von gironimo
Erstellt am 02.12.2011 um 09:54 Uhr von Kurzarbeiter
ergänzend zu gironimo es ist § 11 BetrVG.
Doch, es müssen doch zu mindest 3 AN hier die Wahl eingeleitet haben, warum sind diese dann nun auch nicht zur Kandidatur bereit?
Ihr sollte auch bedenken, sollte es dann bei einem 1er BR bleiben, ist der wohl sehr überfordert dann alles allein zu stemmen. Folge, keine optimale BR-Arbeit und somit keine optimale Vertretung der AN.
Die AN sollten sich also überlegen ob sie einen BR nicht doch haben möchten.
Erstellt am 02.12.2011 um 10:32 Uhr von MonikaLeonhard
Hallo Ihr Lieben, die geantwortert haben,
ich danke Euch.
Lieben Gruß
Monika
Erstellt am 02.12.2011 um 10:46 Uhr von rkoch
Ergänzend:
Zu beachten: Die Wahl muß natürlich auf jeden Fall zunächst für 5 BRM ausgeschrieben werden! Erst wenn nach Ablauf der Einreichungsfrist der Vorschläge nur Vorschläge mit insgesamt weniger als 5 Kandidaten eingereicht wurden wird in analoger Anwendung von §11 BetrVG vom Wahlvorstand angekündigt (Aushang) das die Wahl mit der nächstkleineren BR-Größe (also bei 3 oder 4 Kandidaten: 3 BRM, bzw. bei 1 oder 2 Kandidaten: 1 BRM) stattfindet.