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Betriebsratsneugründung in Betrieb mit Projektbefristung

J
joar93
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage zur Betriebsratsneugründung. Ist es möglich in einem Betrieb, der nur projektbefristet existiert (z.B. Impfzentrum) und der ca. 350 - 400 Mitarbeitende beschäftigt, die alle einen befristeten Arbeitsvertrag für das Projekt sowie eine zeitliche Befristung bis November 2022 haben, möglich einen Betriebsrat zu gründen?

Leider konnte ich bisher nichts zu ähnlich Fällen finden. Vielleicht kann mir ja hier jemand die Frage beantworten.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

19.03.2022 um 20:23 Uhr

Sehe keinen Grund, wieso das nicht gehen sollte. Aber wenn die AV auslaufen, wäre es Essig mit dem BR.

J
joar93

19.03.2022 um 21:01 Uhr

Dadurch, dass alle AN befristete Verträge haben, frage ich mich, ob es dem "in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern" entgegensteht?

E
EDDFBR

20.03.2022 um 01:05 Uhr

Nein.

Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keine "Befristung" von Betrieben. Wenn ein Betrieb existiert, dann kann auch ein Betriebsrat gewählt werden.

G
ganther

20.03.2022 um 18:41 Uhr

problemlos möglich. Kann doch sehr sinnvoll sein auch für eine solche Zeit seine Rechte als AN durch einen BR vertreten zu lassen. Das BetrVG macht wie beschrieben da keine Einschränkungen. Du kannst sogar während der Abwicklung z.B. durch Insolvenz noch einen BR wählen

J
joar93

22.03.2022 um 07:26 Uhr

Danke für die schnellen Antworten und die Klärung dieser Frage.

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