Erstellt am 17.03.2022 um 20:51 Uhr von Ümit41
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber eine Rücknahme der Zustimmung nicht vor. Wenn der Kollege beiden Listen seine Zustimmung für die Kandidatur gegeben hat, muss er ( wenn die Listen eingereicht sind ) dem Wahlvorstand mitteilen auf welcher Liste er bleiben möchte.
Erstellt am 17.03.2022 um 21:05 Uhr von Adjoa
Danke. Wenn Er auf Liste A bleibt, was passiert mit Liste B?! Ist die ganze Ungültig?!
Erstellt am 17.03.2022 um 21:43 Uhr von celestro
dann wird der Kollege von Liste B gestrichen und ansonsten passiert nichts weiter.