Erstellt am 09.01.2023 um 17:01 Uhr von Dummerhund
Wieso Unterschrift zurück ziehen. Beschlüsse bedarfen keine persönlichen Unterschrift. Aber selbst wenn, das geht im nach hinein nicht mehr.
Erstellt am 09.01.2023 um 17:31 Uhr von GabrielBischoff
Nein, du kannst allerdings einen gegenteiligen Antrag zur Abstimmung bringen.
Erstellt am 09.01.2023 um 21:31 Uhr von celestro
Unterschreibt Ihr bei Euch alle Beschlüsse? Solltet Ihr schleunigst lassen ... ist doch reine Zeitverschwendung.
Erstellt am 10.01.2023 um 08:53 Uhr von Muschelschubser
Mal abgesehen davon, dass die Unterschrift unter Beschlüssen überflüssig ist, wäre es ja wie seine Stimme unter einen gefassten Beschluss abzuändern. Und das geht nunmal nicht.
Der Betriebsrat beschließt i.d.R. durch Aufzeigen und es wird lediglich das Gesamtergebnis protokolliert, da tauchen dann auch keine Namen im Protokoll auf.
Insofern wäre es völlig Banane, ob die Abstimmung 9-0-0, 8-1-0 oder 8-0-1 ausgegangen wäre.
Wenn Du mit Deinem Votum nicht mehr in den Schlaf kommst, dann kannst Du höchstens beim BRV beantragen, den TOP in der nächsten Sitzung nochmal mit aufzunehmen, um ihn nach erneuter Diskussion nochmal zur Abstimmung zu stellen.
Bei der Gelegenheit könnt Ihr gleich die Art der Beschlussfassung nochmal diskutieren. ;-)
Erstellt am 10.01.2023 um 09:39 Uhr von nicht brauchen
Ist der Schuss aus dem Lauf hält ihn auch der stärkste Jäger nicht mehr auf...
Erstellt am 10.01.2023 um 10:19 Uhr von celestro
und man sollte bedenken ... wenn ein Beschluss mal rechtswidrig ist, könnten die BRM ggf. auch rechtlich belangt werden. Ein Grund mehr, nicht unter jeden Beschluss seinen "Karl-Otto" zu setzen.