Kann vor Gründung des BR erlassene Direktive zum Homeoffice widerrufen werden?
Vor Konstituierung des ersten Betriebsrates hat der Arbeitgeber eine Direktive für den Bereich "Homeoffice" erlassen, gestützt auf sein Direktionsrecht nach §106 GewO. Inzwischen gibt es einen BR - könnte die einseitig erlassene Richtlinie, die das Recht auf zwei Tage HomeOffice in der Woche einräumt, auch einseitig widerrufen werden, oder greift hier bereits das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs.1 Nr 14 BetrVG ?
Community-Antworten (1)
13.08.2024 um 02:17 Uhr
Der AG kann die Entscheidung treffen, HomeOffice wieder abzuschaffen. Da hat der BR dann nichts zu melden.
Der BR ist in der Mitbestimmung, wenn es um die Regeln geht. Das heißt, wenn der AG jetzt das HomeOffice wieder abschafft und im Oktober denkt: "ist vielleicht doch gut", kann er wieder eine HomeOffice Regelung einführen, aber nur nach Absprache mit dem BR.
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