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Korrektur.

A
Adjoa
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo. Wenn ein Kandidat nicht mehr auf der Vorschlagsliste dabei sein möchte und dadurch eine Lücke entsteht, kann ich seine Position mit einem Korrektor korrigieren? Oder muss ich alles von vorne anfangen?

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Community-Antworten (4)

D
Darkmessiah

17.03.2022 um 09:08 Uhr

Hallo, ein Kandidat, der einmal auf einer Vorschlagsliste steht, kommt da grundsätzlich nicht mehr runter. Es sei denn er steht auf 2 Vorschlagslisten . Dann wird er vom WV aufgefordert zu erklären, auf welcher Liste er kandidieren will. Er könnte vor Abgabe des Wahlvorschlags noch gestrichen werden, dann müssen aber alle Unterzeichner nachweislich zustimmen. Ihm bleibt es unbenommen, die Wahl nicht anzunehmen, aber von der Liste kommt er nicht runter.

C
celestro

17.03.2022 um 10:48 Uhr

"kann ich seine Position mit einem Korrektor korrigieren?"

Können ja ... dürfen NEIN!

Ausnahme: siehe Text von Darkmessiah

"Oder muss ich alles von vorne anfangen?"

Wäre wohl das Beste, oder Du machst dem Kollegen deutlich, das er halt jetzt drauf bleibt (bleiben muss).

A
Adjoa

17.03.2022 um 22:40 Uhr

Wenn der MA sich entscheidet für Liste A, was passiert für Liste B? Ist die Liste Ungültig?

D
Darkmessiah

18.03.2022 um 08:23 Uhr

Er müsste, nachdem er dem Wahlvorstand erklärt hat, für welche Liste er nun kandidieren möchte, von diesem auf der zweiten Liste gestrichen werden. Die wird dann nicht automatisch ungültig, es sei denn, sie würden nicht mehr die erforderliche Zahl an Stützunterschriften erreichen. In diesem Fall muss der Wahlvorstand den Listenführer unter Fristsetzung von 3 Arbeitstagen auffordern, weitere Stützunterschriften nachzureichen.

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