Erstellt am 15.03.2022 um 11:12 Uhr von celestro
Naja ... kommt wohl darauf an, wie genau dieser Zusammenschluss rechtlich aussieht. Das kann Dir hier aber niemand sagen.
Erstellt am 15.03.2022 um 12:00 Uhr von rsddbr
Nur weil zwei Firmen sich "zusammenschließen" muss das nicht auch für die Betriebe gelten. Also einfach "dazunehmen" ist sicher nicht richtig. Als Betriebsrat müsstet ihr beteiligt worden sein. Da wird diese Frage i.d.R. geklärt. Ansonsten bleibt euch nur zu prüfen, wer alles zu dem Betrieb gehört, in welchem gewählt wird.
Erstellt am 15.03.2022 um 13:03 Uhr von R.Staunlich
Es handelt sich um BETRIEBsratswahlen und nicht um FIRMAratswahlen!
Du musst also prüfen ob diese Kolleg(inn)en zu Eurem Betrieb gehören.