Hallo zusammen,

wir hatten bisher ein 11er Gremium, da die Anzahl der Mitarbeiter immer deutlich über 400 lag.
Wir hatten nun aktuell ein "Effizienzprogramm", wodurch die Anzahl der Mitarbeiter nach Abschluss aller Einsparungen auf 410 abgesunken ist.
Der Wahlvorstand hat nun entschieden, nur ein 9er Gremium für die nun kürzlich erfolgte Wahl aufzustellen, bei 15 Bewerbern. Schlichte Frage: Darf er das? Ist das so zulässig? Oder ist das ein Verstoß gegen §9 Betr.Vg.?