Ruhezeit nach der Auszählung
Für den Wahlvorstand ist die Betriebsratswahl, sowie die Auszählung Arbeitszeit, aber die 10 Stunden Regelung der Arbeitszeit greift nicht, da es Ehrenamt ist, soweit ist das vorgehen klar. Aber wie ist es mit den 11 Stunden Ruhezeit? Unsere BR-Wahl wird um 6.30Uhr (mit Vorbereitung) beginnen und die Auszählung bis min. 22Uhr andauern. Müssen dann die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden oder kann man am Folgetag normal zur Arbeit kommen?
Community-Antworten (3)
07.03.2022 um 10:44 Uhr
Ich würde sagen: jein.
Da es ein Ehrenamt ist, könnt ihr zwar das ArbZG in gewissen Maße ignorieren, aber wann ihr am nächsten Tag die Arbeit aufnehmt unterliegt mMn. wieder dem ArbZG.
Ich kenne ähnliche Fälle von Nachtschichtlern die an BR Terminen teilnehmen wollen. Dort wird dann der Beginn oder Ende der Schicht entsprechend versetzt damit die Ruhezeit eingehalten werden kann. Natürlich dann unter Bezahlung der ausgefallenen Stunden.
07.03.2022 um 10:55 Uhr
Wenn die Zeit beim Auszählen nicht mit dem ArbZG kollidiert, wäre es mEn Unsinn, sich plötzlich bei der Ruhezeit doch darauf zu stürzen.
07.03.2022 um 11:54 Uhr
vielleicht mal mit dem AG sprechen. Bei uns bekommt der WV genau aus diesem Grund einen halben Tag auf dem AZ-Konto gutgeschrieben und die Kollegen kommen dann eben erst mittags zur Arbeit.
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