Erstellt am 07.03.2022 um 09:44 Uhr von John_
Ich würde sagen: jein.
Da es ein Ehrenamt ist, könnt ihr zwar das ArbZG in gewissen Maße ignorieren, aber wann ihr am nächsten Tag die Arbeit aufnehmt unterliegt mMn. wieder dem ArbZG.
Ich kenne ähnliche Fälle von Nachtschichtlern die an BR Terminen teilnehmen wollen. Dort wird dann der Beginn oder Ende der Schicht entsprechend versetzt damit die Ruhezeit eingehalten werden kann. Natürlich dann unter Bezahlung der ausgefallenen Stunden.
Erstellt am 07.03.2022 um 09:55 Uhr von celestro
Wenn die Zeit beim Auszählen nicht mit dem ArbZG kollidiert, wäre es mEn Unsinn, sich plötzlich bei der Ruhezeit doch darauf zu stürzen.
Erstellt am 07.03.2022 um 10:54 Uhr von ganther
vielleicht mal mit dem AG sprechen. Bei uns bekommt der WV genau aus diesem Grund einen halben Tag auf dem AZ-Konto gutgeschrieben und die Kollegen kommen dann eben erst mittags zur Arbeit.