Erstellt am 26.10.2011 um 11:19 Uhr von rkoch
Erste Anlaufstelle z.B. http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl
> wer macht die ersten Schritte?
3 wahlberechtigte (min. 18 Jahre) Arbeitnehmer laden zu einer Betriebsversammlung (Versammlung aller AN des Betriebes) ein. Das sind auch diejenigen die das ganze mit dem AG klären müssen (Ort der Versammlung, Ort des Aushangs). Theoretisch geht es auch ganz ohne AG, wenn es ein offizielles Brett der AN und z.B. eine Kantine gibt.
> wer bestellt den Wahlvorstand
Auf dieser Betriebsversammlung wird von den Anwesenden der Wahlvorstand gewählt.
> Wir haben kein Gewerkschaftsmitglied,können wir trotzdem einen Betriebsrat aufstellen?
Aber natürlich.. Aber der ganze Wahlablauf wird so viele Fragen und Gegenwind auslösen, das ihr da ohne Hilfe nur wenig Chancen habt. Und die erste Anlaufstelle für Hilfe ist natürlich die Gewerkschaft....
Erstellt am 26.10.2011 um 11:23 Uhr von hilfsheriff
hallo harvymüller,
Vorraussetzungen und Ablauf einer BR- Wahl ist relativ gut beschrieben im Betriebsverfassungsgesetz(wir arbeiten mit Fitting).
Es ist keine zwingende Vorraussetzung bei Aufstellung eines BR das ein Mitglied in der Gewerkschaft sein muß, wäre aber von Vorteil
gruß hilfsheriff
Erstellt am 26.10.2011 um 18:02 Uhr von Antworter
Die Gewerkschaften helfen nach unserer Erfahrung gerne (sie erhoffen sich ja auch Mitglieder). Allerdings nur bis zu einem gewissen Punkt.
Gegenfrage: Wie sind Eure Vorkenntnisse? Wie steht der AG dazu?
Bei "Vorwissen" reichen die diversen Internetseiten, bei denen man auch gute Vorlagen/Vordrucke bekommt.
Anderenfalls ist eine Schulung des Wahlvorstands ein MUSS.
Wenn Ihr von der AG Seite Gegenwind zu erwarten habt solltet Ihr euch einen Anwalt mit entsprechenden Kenntnissen in der Umgebung suchen und die Wahlausschreibung, Ablauf usw. prüfen lassen. Sonst wird versucht bei der geringsten Kleinigkeit die Wahl anzufechten. Der Spielraum bei einer BR-Wahl ist sehr dünn.