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Wahlvorstand (Mitgliederzahl)

AS
Antje Schäfer
Mrz 2022 bearbeitet

Der Betriebsrat hat rechtzeitig den Wahlvorstand (3 Mitglieder im normalen Wahlverfahren) inkl. 1 Ersatzmitglied bestellt. Inzwischen ist das Ersatzmitglied nachgerutsch, weil eine ein Wahlvorstandsmitglied gekündigt hat. Jetzt hat mir ein weiteres Wahlvorstandsmitglied gesagt, dass sie krankheitsbedingt für längere Zeit auch über den Wahltermin hinaus ausfallen wird. Jetzt sind ja nur noch 2 Mitglieder faktisch da. Muss der BR jetzt Neubestellen? Oder was macht man in dieser Situation?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

01.03.2022 um 10:54 Uhr

"Muss der BR jetzt Neubestellen?"

Selbstverständlich! Und für die Zukunft daran denken, immer mehr als 1 Ersatzmitglied zu bestellen.

R
R.Staunlich

01.03.2022 um 11:00 Uhr

Es muss jetzt aber nicht der ganze WV neu bestellt werden, sondern nur weitere Mitglieder und Ersatzmitglieder. Die Wahl läuft davon unbeeinflusst weiter.

K
Kjarrigan

01.03.2022 um 12:28 Uhr

Hat der Wahlvorst. auch nach Nachrücken der ErsMitgl. nicht mehr die erforderliche MitglZahl, so hat der BR ihn unverzüglich zu ergänzen (BAG 14.12.1965 1 ABR 6/65)

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