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unplanmäßige br neuwahlen

W
waldbröl
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen... ich bin vorsitzende eines 5er gremiums und wir müssen leider jetzt schon wieder neuwahlen einleiten, da unsere mitgliederzahl gesunken ist... das generelle wahlprozedere ist mir bekannt. worüber ich persönlich gerade stolpere ist das wort 'bestellung'. man liest überall nur, dass der amtierende betriebsrat einen wahlvorstand 'bestellt'... was heißt das für uns? ich möchte den wahlvorstand aus gegebenem anlass ungern nur aus br mitgliedern zusammenstellen. frag ich meine arbeitskollegen unabhängig vom betriebsrat ob sie es machen wollen? wieviel zeit hat man einen wahlvorstand zu bestellen wenn der grund sagt man sollte unverzüglich handeln. ich bin da etwas ratlos und würde mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich mit auskünften zur seite stehen könnte... lg

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

10.09.2015 um 00:04 Uhr

"bestellen" lautDuden unter anderem: "für einen bestimmten Zweck einsetzen, [für eine bestimmte Tätigkeit] ernennen, bestimmen "

Ja, einfach fragen und wenn man genügend zusammen hat, dann werden die "bestellt".

Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Zögern", wenn keine besonderen Umstände hinzutreten wird es oft mit max. zwei Wochen gleichgesetzt.

H
Hartmut

10.09.2015 um 09:34 Uhr

Ich fürchte, so ganz darfst du die Rechnung nicht ohne die (unliebsamen) BR-Kollegen machen. Denn der Wahlvorstand wird vom Betriebsrat bestellt, nicht vom Betriebsrats-Vorsitzenden.

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