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Wahl abbrechen?

S
Sprecher1
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

unser WV hat letzten Mittwoch die Wahl eingeleitet (vereinfacht). Das Wahlausschreiben ging auch per Email an die Mitarbeiter. Nun ist aufgefallen, das ein Außendienstler nicht im Mailverteiler war und keine Kopie des WA erhalten hat. Gleichzeitig ging das WA nicht an eine langzeiterkrankte Kollegin per Post raus. Sie schaut nicht in die Emails und sollte doch postalisch informiert werden, oder? Sollten wir die Wahl anfechten, damit der WV neu anfängt bevor unser AG es evtl. tut? Zeit ist genug bis zum Ende des aktuellen BR.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

25.02.2022 um 16:43 Uhr

Anfechten geht erst nach der Wahl und ob ein WV überhaupt bei "Anfechtbarkeit" befugt ist, einen Abbruch bzw. einen Neustart vorzunehmen, ist umstritten.

Wenn das am Mittwoch erst "passiert ist", könnte man das doch auch einfach noch korrigieren, oder?

S
Sprecher1

25.02.2022 um 16:50 Uhr

Danke, wir dachten, man könnte auch während der Wahl anfechten.

Entschuldige auch, ich hätte schreiben sollen, dass der Aushang bereits letzte Woche Mittwoch erfolgt ist. Die Frist für Wahlvorschläge läuft noch, falls jemand kandidieren möchte. Ist das noch korrigierbar?

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