Erstellt am 25.02.2022 um 00:10 Uhr von celestro
Ja, Nein, Vielleicht!
Was heißt "verbietet einzelnen Parteien?" Sind es vom AG freigegebene Orte und der WV verbietet jetzt Liste X dort zu plakatieren (obwohl Liste Y das darf)?
Erstellt am 25.02.2022 um 09:29 Uhr von Enigmathika
Der Wahlvorstand hat nicht zu entscheiden, wer wo plakatieren darf. Das entscheidet der Arbeitgeber. Und wenn der entscheidet, dass z. B. nur die von ihm bevorzugte Liste in der Kantine aushängen darf, ist das Beeinflussung der Wahl und ein Anfechtungsgrund.
Erstellt am 25.02.2022 um 11:52 Uhr von netteannette
Der WV hat die Wahl zu organisieren und deren ordnungsgemäße Durchführung. Die Entscheidung, wer wo was plakatiert, gehört definitv nicht zu diesen Aufgaben.