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Stützunterschriften/ Vorschlagslisten

B
BRWV2022
Feb 2022 bearbeitet

Guten Morgen,

sind die Unterschriften der jeweiligen Kandidaten auf den Vorschlagslisten auch zugleich als Stützunterschriften für die jeweilige Liste zulässig (sofern nicht bereits für eine andere Liste unterschrieben wurde)? Beispiel: Es werden 11 Stützunterschriften benötigt und eine Liste mit 6 Kandidaten wird eingereicht. Die 6 Kandidaten haben die Vorschlagsliste unterschrieben und der Listenvertreter reicht zusammen mit der Vorschlagsliste die Auflistung der Stützunterschriften ein (darauf sind 5 weitere Unterschriften). Ist das so in Ordnung?

Vielen Dank vorab.

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

22.02.2022 um 09:21 Uhr

Das ist möglich. Nur sollte klar ersichtlich sein, das die Unterschrift für beides gelten soll.

C
Catweazle

22.02.2022 um 10:10 Uhr

Auszug vom Urteil BAG – 7 ABR 65/11: (bb) Mit seiner Unterzeichnung auf der Liste hat der Wahlbewerber M aber ebenso zum Ausdruck gebracht, die Vorschlagsliste B stützen zu wollen. Seine Unterschrift ist daher zugleich eine Stützunterschrift iSv. § 14 Abs. 4 BetrVG.

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