Erstellt am 11.02.2022 um 15:43 Uhr von celestro
Genau ... die sind wahlberechtigt und Leiharbeiter bei Überlassung länger als 3 Monate auch.
Erstellt am 11.02.2022 um 16:01 Uhr von SchorschAnton
Hab ich also richtig verstanden: Direkt eingestellt haben sofort Wahlrecht, Leiharbeiter müssen mindestens 3 Monate dabei sein auch wenn absehbar 1 Jahr oder sogar länger beschäftigt.
Erstellt am 11.02.2022 um 16:27 Uhr von celestro
Nein! Wenn klar ist, dass die Leiharbeiter mehr als 3 Monate dabei sind, dann dürfen diese auch "direkt" mitwählen.
Erstellt am 17.02.2022 um 12:06 Uhr von HexeK
Vorsicht ist geboten bei Leiharbeitern, die direkt in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Denen kann dann zum Zeitpunkt der BR-Wahl aufgrund der Anrechnungsfähigkeit der AÜG-Zeit bereits ein passives Wahlrecht zustehen.
Wenn der Leiharbeiter z.B. 5 Monate über AÜG im Unternehmen war und ab Februar direkt übernommen wird, ist er bei einer Wahl im April oder Mai bereits mehr als 6 Monate im Unternehmen.