Hallo zusammen.
Bin neu bei der BR-Wahlvorstandsriege und mich quält seit Tagen eine Frage. Mitarbeiter die erst z.B. zum 1.2.22 eingestellt werden, haben die aktives Wahlrecht? Passiv ist klar nein, weil sie dafür zu kurz in der Firma sind. Mir geht es hier nur um aktivrecht. Und wie ist das bei Leiharbeiter? Wenn absehbar ein längeres Beschäftigungsverhältnis vorliegt müsste hier doch das selbe gelten? Danke für Eure Info schon mal vorab.